Krankenversicherung als nebenberuflich Selbstständige und 400€ Job
(1 Antwort)Ich bin als Kursleiterin nebenberuflich tätig. Derzeit arbeite ich an 2 verschiedenen Stellen und schaue, dass ich nicht höher als die 4380€ im Jahr komme, wegen der Krankenversicherungsgrenze, da ich familienversichert bin.
Nun bekam ich eine Anfrage, ob ich an einer Stelle mehr machen könne. Ich hatte die Idee, dass sie mich dort als 400€ Kraft einstellen. Dann zahlt der Arbeitgeber Abgaben an die Krankenkasse. Und die zweite Stelle behalte ich bei mit einem Verdienst von ca. 2100€ im Jahr. Die 400€ Stelle wäre auch ein monatlicher Verdienst von ca. 250-300€ im Monate. Nun habe ich aber gelesen, dass ich dann gar nicht krankenversichert wäre und ich mich doch extra versichern muss, was sich nicht lohnt. Ist es war, dass ich über den 400€ Job nicht krankenversichert bin?
Liebe Grüße
Melanie
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Antworten
-
Hallo,
Ist es war, dass ich über den 400€ Job nicht krankenversichert bin?
ja das ist wahr. In einem 400,- Euro Job bist du nicht krankenversichert. Erst ab 401 Euro wäre das der Fall. Das scheint in deinem Beispiel eine gute Lösung zu sein. Der AN zahlt bei 401 Euro nur 4% zur Krankenversicherung bis zu 800 Euro monatlichem Verdiesnt steigt der Satz dann bis zum normalen KV Beitrag an.
Bei 401 Euro dann "sozialversicherungspflichtig" kämst du im Jahr auf gut 4.800 Euro und damit auf mehr, als du in der nebenberuflichen Selbständigkeit (2.100) verdienst. Damit würden auf die Nebenberuflichkeit keine KV-Beiträge anfallen, weil der Hauptjob wirtschaftlich überwiegt.
Ausführlicher wird die Problematik im Artikel: Nebenberuflich Selbständig und 400 Euro Job beschrieben.
Häufig gelesen
Wechsel vom Kleinunternehmer zur Regelbesteurung
Versuche hier mal eine Problematik zu formulieren dir recht umständlich ist und zu der ich von jedem ...
Freier Handelsvertreter §84 HGB
Hallo zusammen! Momentan bin ich noch im Angestelltenverhältnis tätig, beabsichtige aber mich Mitte 2...
Kleinunternehmer über Umsatzgrenze
Sehr geehrter Herr Montag, ersteinmal möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie solch eine informa...
Jahresabschluß/Steuererklärung KLeinunternehmen
Hallo, meine Freundin hat sich 06/2007 selbstständig gemacht. Wirtschaftsjahr geht immer von Januar -...
Hartz 4 oder IV vs. Gründungszuschuss
Guten Morgen Seit Langem geht mir der Gedanke einer selbstständigen Tätigkeit nicht mehr aus dem Kopf...
Zuletzt geschrieben
kann ich mein nebengewerbe nennen wie ich will ? 
Hallo, ich bin neu hier. Bin Alg II Emfänger und würde mich gern erst einmal dazu im Nebengewerbe...
Subunternehmer ja oder nein ? 
Hallo ! ich werde demnächst für einen Verlag im Marketingbereich tätig sein und das auf selbststä...
Kann ich als Angestellter (40-Std-Woche) einen Feinkostladen mit drei Minijobbern als Nebengewerbe übernehmen? 
Hallo, ich bin ein Vollzeitangestellter (versichert in der gesetzlichen KV) und möchte ...
Mobile Massage als Nebengewerbe 
Hallo Ich habe mich schon auf dieser Seite belesen und doch bleiben noch einige Fragen offen bzw ...
kostenlose Webseite für Existenzgründer 
Hallo Existenzgründer und Unternehmer, wir sind ein Unternehmen und stellen Webseiten her. Wi...
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Das könnte Sie auch im Magazin interessieren
Interessantes aus dem Ratgeber
Interessantes aus den E-Books
Interessantes aus den Onlinerechner
Die TOP eBooks
- In fünf Schritten zum Nebengewerbe oder zur Nebentätigkeit
- Die häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
- Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung
- Businessplan mit Muster und Vorlage für den Finanzplan
- Buchführung im Grundkurs mit Grundlagen zum Rechnungswesen, Aufgaben und Lösungen