Krankenversicherung, 400 € Job, Kindergeld, Studentin, Kleinunternehmen

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Hallo alle zusammen.
Ich habe verschieden Fragen zum Thema Kleinunternehmen.
Ich bin unter 25, bekomme daher Kindergeld, bin Studentin (24h/Woche), habe einen 400€ Job (ca 16h/Woche) und habe einen Studententarif bei der KK, also freiwillig Versichert.
Ich möchte mich nun in Kleinunternehmerform selbstständig machen.

1. Wieviele Stunden darf ich dafür Tätig sein um weiterhin den Studententarif der KK beibehalten zu können?

2. Um weiterhin Kindergeld zu beziehen muss ich unter der 7680€ Grenze bleiben. Ist es richtig, dass ich dafür alle Einkünfte (Gewerbeeinnahmen und 400€ Job-ohne Abzüge?) zusammenzähle?

3. Um die Umsatzsteuerbefreiung beizubehalten, also im ersten Jahr unter den 17.500€ zu bleiben, werden die Einnahmen von 400€ Job, die Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit sowie das Kindergeld miteingerechnet?

4. Ich bin Handwerkergesellin. Könnte ich die Kosten einer Weiterbildung zur Meisterin absetzen?

5. Wenn ich statt des 400€ Jobs Bafög beziehe, wird das auch als Einkünfte angerechnet?

Viele Fragen, vielen Dank

Schmucki

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    hi schmucki,

    cooler name

    Ich habe verschieden Fragen zum Thema Kleinunternehmen.
    Ich bin unter 25, bekomme daher Kindergeld, bin Studentin (24h/Woche), habe einen 400€ Job (ca 16h/Woche) und habe einen Studententarif bei der KK, also freiwillig Versichert.
    Ich möchte mich nun in Kleinunternehmerform selbstständig machen.


    Schwieriger Fall, erster allgemeinr Rat, das alles mit der zuständigen Krankenkasse abklären, die kennen sich da einfach besser aus und müssen auch eine rechtssichere Antwort geben.


    Zum Thema krankenversicherung studenten haben wir einen ganz guten Beitrag gefunden. Aber wie gesagt, die dirkete info bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist immer die beste und sicherste.

    2. Um weiterhin Kindergeld zu beziehen muss ich unter der 7680€ Grenze bleiben. Ist es richtig, dass ich dafür alle Einkünfte (Gewerbeeinnahmen und 400€ Job-ohne Abzüge?) zusammenzähle?


    Das ist wiederum ein fall für die Kindergeldstelle. Dazu habe ich auf anhieb im Netz nur zum Thema Kindergeld und Nebenjob sowie BAföG und Nebenjob was gefunden, aber Rechtssicherheit gibt es nur beim amt, am beste schriftlich.

    3. Um die Umsatzsteuerbefreiung beizubehalten, also im ersten Jahr unter den 17.500€ zu bleiben, werden die Einnahmen von 400€ Job, die Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit sowie das Kindergeld miteingerechnet?


    Nein, es zählen da nur die Umsätze (Einnahmen) aus der gewerblichen Unternehmertätigkeit.

    4. Ich bin Handwerkergesellin. Könnte ich die Kosten einer Weiterbildung zur Meisterin absetzen?


    Ja, nicht aber im Sinne von Betriebsausgaben bei der unternehmerischen Tätigkeit oder des Kleingewerbes. Das geht nur als Werbungskosten im Anstellungsverhältnis, wenn es die erste Berufsausbildung ist. Bei einer weiterbildung geht das nur über Sonderausgaben.Steuerberater befragen.

    5. Wenn ich statt des 400€ Jobs Bafög beziehe, wird das auch als Einkünfte angerechnet?


    BAföG Amt fragen, sorry, das ist ein Forum zur existenzgründung, nciht für Soziale Infos und Auskünfte zu den verschiednensten Hinzuverdiensten oder Sozialleistungen.

    Hier noch mal eine Seite mit den häufigsten Fragen zur Existenzgründung


    auch

    Was muss ein Existenzgründer bei einem zusätzlichen Minijob bzw. einem 400 EUR Job beachten? FAQ 17


    Kommentare

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    Vielen Dank für die Antworten! wink


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    Bitte, bitte razz


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