Krankenversichert über Ehepartner
(4 Antworten)Hallo,
ich beziehe z.Z. Gründergeld, bin also sozusagen Vollzeit-Gewerbetreibender und freiwillig krankenversichert. Es ist aber momentan so, daß ich nur etwa 300 Euro Gewinn/Monat mache und deutlich unter 15 Stunden Zeitaufwand habe. Besteht die Möglichkeit nach Ablauf der 9 Monate (nächsten Monat) als Kleinunternehmer eingestuft zu werden, kann ich dann über meine Frau familienversichert in der Krankenkassse sein, da der freiwillige Krankenkassenbeitrag die 300 Euro fast völlig auffrisst ?
Wie genau sind eigentlich die Einkommensgrenzen und- Zeiten ?
Vielen Dank
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Antworten
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Hallo Andreas,
Besteht die Möglichkeit nach Ablauf der 9 Monate (nächsten Monat) als Kleinunternehmer eingestuft zu werden
Prinzipiell ja. Dazu müssten Sie das Gewerbe auf dem Gewerbeamt ummelden und auch bei der zuständigen Arbeitsagentur die Ummeldung des Gewerbes und damit die Änderung Ihres Status von Selbständig zu Arbeitslos mit Nebengewerbe angeben.
Als ALG I Empfänger (wenn Sie ncoh einen Anspruch auf ALG I nach Ihrer Selbständigekit haben) dürfen Sie 165 EUR mtl. hinzuverdienen (gewinn)
Sollten Sie keinen Anspruch mehr auf ALG I haben, so müssten Sie ALG II beantragen. Hier dürfen Sie mtl. 100 EUR hinzuverdienen (ebenfalls Gewinn).kann ich dann über meine Frau familienversichert in der Krankenkassse sein, da der freiwillige Krankenkassenbeitrag die 300 Euro fast völlig auffrisst ?
Ja, wenn Ihre Frau gesetzlich versichert ist, können Sie sich bei Ihr kostenlos mitversichern.
Übrigens, die gesetzliche Krankenversicherungen vergliechen hilft Geld sparen.
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Bestünde denn nicht die Möglichkeit die Selbstständigkeit weiterlaufen zu lassen zu sagen und zu sagen ich bin "Hausmann" und verdiene mir etwas dazu (bis 350 Euro/Monat), denn Anspruch auf ALG1 ist durch den Gründerzuschuß aufgebraucht und ALG2 kann und will ich nicht beantragen. Denn es gibt ja genügend Familien bei denen nur 1 Partner arbeiten geht und in der GKV ist und der andere sich um den Haushalt, Kinder etc kümmert ?
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sofern sie die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich aufgeben und das Geschäft als Nebengewerbe anmelden, können Sie, wenn Sie noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 beider Arbeitsagentur haben, bis zu 165 € zum Arbeitslosengeld hinzuverdienen. der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 wird durch den Gründungzuschuss verbraucht, wie sie bereits richtig festgestellt haben, jedoch gibt es, um dem entgegenzuwirken, die freiwillige Arbeitslosenversicherung, die Sie auf jeden Fall abschließen sollten. Auf diese Weise wird der Anspruch wiederhergestellt, so dass sie nach der Selbstständigkeit, wieder Arbeitslosengeld bekommen können.
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Hallo,
zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung von Selbständigen ist noch anzumerken, dass unter anderem
- die wöchentliche Arbeitszeit mindestens 15 Stunden betragen muss und
- der Antrag spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Aufnahme der Tätigkeit/Beschäftigung gestellt wird.
Gruß
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
http://www.steuernplusberatung.de
Hinweis: Die in diesem Forum enthaltenen Beiträge zu den einzelnen Themen sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand verfasst worden. Sie dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine qualifizierte Beratung in konkreten Fällen. Eine Haftung für den Inhalt dieser Beiträge kann daher nicht übernommen werden.
Für eine umfassende Beratung stehen wir gerne zur Verfügung.
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