Kosmetikerin mit Reisegewerbeschein
(5 Antworten)Hallo alle zusammen, brauche sehr dringend euren Rat! Bin zur Zeit ALG II - Empfängerin und so wie es aussieht, habe wirklich 0 Chance einen Festjob zu finden. Von daher sind die Gedanken mich selbständig zu machen, und zwar als Kosmetikerin.
Habe zwar keine abgeschlossene Ausbildung in diesen Beruf, alle meine Kenntnisse und Qualifikationen habe ich durch zahlreiche Seminare (mit Zertifikaten, selbstverständlich) und "Versuche" an allen Bekannten, Verwandten und s.w. erworben. Nun ist es so weit - man ist bereit mir für meine Dienste zu bezahlen, da ich wirklich gut geworden bin. Habe mit Paar Kosmetiksalons ausserdem gesprochen - die Dienste, die ich anbiete, würden sie sehr gerne Ihren Kunden bieten, die sind bereit für mich die entsprächende Werbung zu machen und die Termine zu vereinbaren, dafür bekommt Salon (und auch für die Vermittlung des Arbeitsbereiches) einen gewissen Prozentsatz. Schein für mich eine realistische Chance zu sein aus der Arbeitslosigkeit rauszukommen.
Nun ist die Frage: welche Unternehmensform ist für mein Vorhaben am besten geeignet? Habe gehört, für so etwas (Vermittlung der eigenen Dienste bei anderen Salons, Hausbesuche bei eigenen Kunden) müsste man Reisegewerbeschein erwerben, was so ziemlich kostenspielig ist - stimmt das? Für jede Information und Ratschlag bin ich wirklich sehr dankbar!
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Hallo,
"wenn eine Frau glaubt schwanger zu sein, dann fragt sie erst mal das Internet."
Scherz beiseite - fragen Sie einfach direkt bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung nach, fragen kostet dort noch nichts.
Unter Unternehmensform versteht man in der Regel, Aktiengesellschaft, GmbH, un.d ähnliches. In Ihrem Fall ganz klar: Einzelunternehmen - ohne Eintragung im Handelsregister.
Bei der Selbständigkeit dürfen Sie die Kosten für Renten- und Krankenversicherung nicht vergessen.
Nach Ihrer kurzen Schilderung halte ich das Vorhaben nicht für gewinnbringend.Kommentar schreiben
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Bitte mal folgende Beiträge lesen:
Gewerbeanmeldung FAQ 14
Die 10 häufigsten Fehler vor der Existenzgründung
Gibt es die perfekte Geschäftsidee?
Welche Kosten kommen monatlich auf einen Existenzgründer zu?
Übrigens waren hier im Forum schon einige mit dem Gedanken Kosmetikerin. Einfach mal die Suchfunktion nutzen.
Die Idee könnte im Nebengewerbe funktionieren, um die 165 EUR zum ALG I hinzu zuverdienen.
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Torsten, danke dir für Superidee - Nebengewerbe! Ich bin da auch sehr skeptisch, dass diese Tätigkeit jemanden so richtig auf die eigene Füsse bringen kann und mache mir richtig Sorgen um meine Freundin. Könntest du mir vielleicht Paar Infos geben, wie Nebengewerbe funktioniert? Danke die vielmals im voraus!!!
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Habe gerade so einiges gelesen über Nebengewerbe. Wie ist es mit dem Einstiegsgeld von ARGE, wird es dann wegfallen? Meine Freundin möchte ein Paar Geräte anschaffen, deswegen ist die Frage.
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Bei der ARGE bekommst du nur Einstiegsgeld, wenn du angibst, dich hauptberuflich, also Vollzeit selbständig machst. wenn du bei denen sagst, dass es nur ein Nebengewerbe wird, wirst du keine Förderung bekommen.
Bei der ARGE ist es dann aber auch egal, weil du ohnehin über die arge krankenversichert und bist.einer Unterscheidung zwischen hauptberuflicher Selbstständigkeit und nebenberuflicher selbständigkeit gibt es bei der arge in diesem Sinne eigentlich nicht. Du kannst dort nur eins probieren, mach dich selbstständig, versuche Geld zu verdienen, dein Arbeitslosengeld 2 wird deinen Augen und wann mal gekürzt werden, weil du zu viel Gewinn machst. das ist aber dein Ziel, du möchtest ja von der arge wegkommen irgendwann verdienst du mit dem Nebengewerbe so viel, dass du kein Arbeitslosengeld mehr bekommst. An dieser Stelle wird es dann höchste Zeit das Nebengewerbe in die hauptberufliche selbständigkeit zu überführen. Das ist das Ziel.
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