Kleinunternehmerregelung - hat Steuerberater falsch informiert?
(2 Antworten)Hallo,
ich bin seit 2004 im Bereich Internetdienstleistungen tätig.
Im Jahr 2004 lagen meine Einnahmen (das,was mir meine Kunden gezahlt haben und auf dem Konto gelandet ist, es wurde nie Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausgewiesen) bei ca. 6.000 Euro, 2005 bei 12.000 Euro, 2006 bei 16.400 Euro und 2007 werden es ca. 16.500 Euro werden. Da ich immer von der Kleinunternehmerregelung ausgegangen bin, habe ich meinen Kunden nie Umsatzsteuer berechnet oder Vorsteuer geltend gemacht. Jetzt behauptet mein Steuerberater plötzlich, ich müsse nun ab 2008 Umsatzsteuer auf die Rechnungen schreiben und evtl. sogar für die Jahre 2006 und 2007 Umsatzsteuer nachzahlen bzw. alle Kunden neue Rechnungen ausstellen, da ich über der 17.500 Euro-Grenze sei. Man gehe hier vom Brutto- Umsatz (wo soll der herkommen, wenn nie eine Steuer aufgeschlagen wurde?) aus. Bin leicht am Verzweifeln, da dies allem widerspricht, was ich seit Jahren geglaubt habe. Laut dem Rechner, auf den hier verlinkt wird, und einigen Aussagen aus diesem Forum, denke ich, dass meinSteuerberater hier irrt.
Kann mir jemand eine klarere Antwort geben? Muss ich tatsächlich alle Kunden neue Rechnungen ausstellen? Muss ich zur Normalbesteuerung wechseln?
Danke! :'(
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Antworten
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Hallo,
Jetzt behauptet mein Steuerberater plötzlich, ... Man gehe hier vom Brutto- Umsatz (...) aus.
Also die Kleinunternehmerregelung ist Inhalt der (Grund-)Ausbildung zum Steuerfachangestellten. Für Steuerberater gehört es zwar nicht zum täglichen, aber dennoch zum wöchentlichen oder zumindest monatlichen Brot.
Wenn die Aussagen des Kollegen von Ihnen korrekte verstanden und auch sinngemäß korrekt wiedergegeben wurden, dann wurden Sie falsch informiert.
Maßgeblich für die Berechnung der Kleinunternehmergrenze sind die tatsächlich vereinahmten Entgelte.
Wenn Ihre Betragsangaben stimmen, dann waren, sind und bleiben Sie Kleinunternehmer
=> kein Umsatzsteuerausweis in der Rechnung - kein Vorsteuerabzug.
Informieren Sie sich auch mal unter http://www.betriebsausgabe.de
u. a. Onlinerechner - Kleinunternehmer http://www.betriebsausgabe.de/kleinunternehmerregelung.php
Gruß
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
http://www.steuernplusberatung.de
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Vielen Dank für Ihre Antwort, Herr Kexel!
Ich habe mich zwischenzeitlich nochmals bei einem Finanzamt eines anderen Regierungsbezirks erkundigt.
Dort gab man mir auch eine Ihren Aussagen entsprechende Auskunft.
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