Kleinunternehmerin und Auslandsrechnung
(1 Antwort)Hallo und buon giorno an alle!
Ich hab am Anfang des Jahres mein Gewerbe als Reiseleitung im Rahmen der Kleinunternehmerregelung in NRW angemeldet, wo ich auch meinen Wohnsitz habe.
Ich übe meine Tätigkeit in Italien aus. Die Agenturen,von denen ich Aufträge beziehe, befinden sich zum größten Teil in Italien, deshalb muss ich an diese ausländischen Agenturen auch die Rechnung schreiben.
Was muss die Rechnung alles beinhalten?
Brauche ich auch als Kleinunternehmerin eine USt-IdNr. um Rechnung ins Ausland erstellen zu können?
Bin ich auch in diesen Fällen trotzdem umsatzsteuerbefreit nach §19 UstG?
Ich bedanke mich im Vorraus für Hilfe und Antworten.
ciao, ciao
Cla
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Antworten
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Buon giorno,
also Tätigkeit in Italien
= Steuerrecht Italien.
Maßgeblich für die Umsatzsteuer ist in der Regel der Ort der Leistung oder der Sitz des Leistungsempfängers. Da beides in Ihrem Fall in Italien liegt, bestimmt sich die Umsatzsteuerpflicht auch nach italienischem Recht.
Das Umsatzsteuerrecht ist jedoch in Europa sehr weit vereinheitlicht. Somit gibt es auch in Italien eine Kleinunternehmerregelung. Die genauen Eckdaten sollten bei den italienischen Behörden oder der deutsch-italienischen Außenhandelskammer (www.ahk.de) erfragt werden.
Eine USt-IdNr. wird nicht benötigt, da zum einen Leistungen im Rahmen der Kleinunternehmerregelung und zum anderen keine Warenlieferungen zwischen Deutschland und Italien erfolgen.
ciao, ciao
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
http://www.steuernplusberatung.de
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