Kleinunternehmergrenze überstiegen = Umsatzsteuerrückzahlung

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Hallo,

es geht wieder mal um die Kleinunternehmerregelung.



Ich bin seit März dieses Jahres als freiberufliche Übersetzerin tätig. Da ich davon ausgegangen bin, dass meine Umsätze unter 17.500 EUR liegen würden, habe ich mich als Kleinunternehmerin beim Finanzamt von der Umsatzsteuer befreien lassen.

Nun liegen meine Umsätze jetzt schon bei 18.500 EUR (wenn ich die fiktive Umsatzsteuer mitberechne).

Nun meine Fragen:

1) Muss ich dem Finanzamt umgehend melden, dass ich die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer überschritten habe?

2) Muss ich nach meiner Steuererklärung nächstes Jahr die Umsatzsteuer auf alle Umsätze 2008 zurückerstatten, obwohl ich keine Steuern von meinen Kunden berechnet habe?

2 a) Wenn ja, wäre es dann ratsam, ab November 16% Mehrwertsteuer auf meine Rechnungen zu schlagen?

Oder bedeutet dass "nur", dass ich ab dem Geschäftsjahr 2009 Umsatzsteuer zahlen muss?

Im nächsten Jahr werden meine Umsätze auf jeden Fall unter 50.000 EUR liegen.

Vielen lieben Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.

Viele Grüße
Sarah

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