Kleinunternehmergrenze überstiegen = Umsatzsteuerrückzahlung
(1 Antwort)Hallo,
es geht wieder mal um die Kleinunternehmerregelung.
Ich bin seit März dieses Jahres als freiberufliche Übersetzerin tätig. Da ich davon ausgegangen bin, dass meine Umsätze unter 17.500 EUR liegen würden, habe ich mich als Kleinunternehmerin beim Finanzamt von der Umsatzsteuer befreien lassen.
Nun liegen meine Umsätze jetzt schon bei 18.500 EUR (wenn ich die fiktive Umsatzsteuer mitberechne).
Nun meine Fragen:
1) Muss ich dem Finanzamt umgehend melden, dass ich die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer überschritten habe?
2) Muss ich nach meiner Steuererklärung nächstes Jahr die Umsatzsteuer auf alle Umsätze 2008 zurückerstatten, obwohl ich keine Steuern von meinen Kunden berechnet habe?
2 a) Wenn ja, wäre es dann ratsam, ab November 16% Mehrwertsteuer auf meine Rechnungen zu schlagen?
Oder bedeutet dass "nur", dass ich ab dem Geschäftsjahr 2009 Umsatzsteuer zahlen muss?
Im nächsten Jahr werden meine Umsätze auf jeden Fall unter 50.000 EUR liegen.
Vielen lieben Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.
Viele Grüße
Sarah
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Antworten
-
Hallo,
1) Muss ich dem Finanzamt umgehend melden, dass ich die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer überschritten habe?
Nein, entscheidend ist die Schätzung des voraussichtlichen Umsatzes zu Beginn des Unternehmens (ggf. umgerechnet auf einen Jahreswert). Liegt diese Schätzung unter 17.500 EUR gilt die Kleinunternehmerregelung.2) Muss ich nach meiner Steuererklärung nächstes Jahr die Umsatzsteuer auf alle Umsätze 2008 zurückerstatten, obwohl ich keine Steuern von meinen Kunden berechnet habe?
Nein.2 a) Wenn ja, wäre es dann ratsam, ab November 16% Mehrwertsteuer auf meine Rechnungen zu schlagen?
Entfällt, wenn ja, dann wäre aktueller Satz von 19% zu beachten.Oder bedeutet dass "nur", dass ich ab dem Geschäftsjahr 2009 Umsatzsteuer zahlen muss?
Ja.
Häufig gelesen
Wechsel vom Kleinunternehmer zur Regelbesteurung
Versuche hier mal eine Problematik zu formulieren dir recht umständlich ist und zu der ich von jedem ...
Freier Handelsvertreter §84 HGB
Hallo zusammen! Momentan bin ich noch im Angestelltenverhältnis tätig, beabsichtige aber mich Mitte 2...
Kleinunternehmer über Umsatzgrenze
Sehr geehrter Herr Montag, ersteinmal möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie solch eine informa...
Jahresabschluß/Steuererklärung KLeinunternehmen
Hallo, meine Freundin hat sich 06/2007 selbstständig gemacht. Wirtschaftsjahr geht immer von Januar -...
Hartz 4 oder IV vs. Gründungszuschuss
Guten Morgen Seit Langem geht mir der Gedanke einer selbstständigen Tätigkeit nicht mehr aus dem Kopf...
Zuletzt geschrieben
kann ich mein nebengewerbe nennen wie ich will ? 
Hallo, ich bin neu hier. Bin Alg II Emfänger und würde mich gern erst einmal dazu im Nebengewerbe...
Subunternehmer ja oder nein ? 
Hallo ! ich werde demnächst für einen Verlag im Marketingbereich tätig sein und das auf selbststä...
Kann ich als Angestellter (40-Std-Woche) einen Feinkostladen mit drei Minijobbern als Nebengewerbe übernehmen? 
Hallo, ich bin ein Vollzeitangestellter (versichert in der gesetzlichen KV) und möchte ...
Mobile Massage als Nebengewerbe 
Hallo Ich habe mich schon auf dieser Seite belesen und doch bleiben noch einige Fragen offen bzw ...
kostenlose Webseite für Existenzgründer 
Hallo Existenzgründer und Unternehmer, wir sind ein Unternehmen und stellen Webseiten her. Wi...
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Das könnte Sie auch im Magazin interessieren
- E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
- Private Nutzung als Kleinunternehmer - Auswirkung auf den Gesamtumsatz
- Nebenberufliche Selbständigkeit und ALG 1 – dieser Freibetrag steht Unternehmern zu
- Speedgründung - über Nacht selbständig
- Wie unterscheiden sich Kleinstunternehmen, Kleinunternehmen, Einzelunternehmen und Nebengewerbe?
Interessantes aus dem Ratgeber
Interessantes aus den E-Books
Interessantes aus den Vorlagen
Interessantes aus den Onlinerechner
Die TOP eBooks
- In fünf Schritten zum Nebengewerbe oder zur Nebentätigkeit
- Die häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
- Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung
- Businessplan mit Muster und Vorlage für den Finanzplan
- Buchführung im Grundkurs mit Grundlagen zum Rechnungswesen, Aufgaben und Lösungen