Bisher nicht krankenversichert, nun nachzahlen?
(1 Bewertung)Sehr geehrte Damen und Herren, mein Freund plant freiberuflich als Nachhilfelehrer zu starten. Leider war in den letzten 5 Jahren nicht versichert. Jetzt versuchen wir einen Weg zu finden, wie wir aus dieser Situation am besten herauskommen. Ich habe gelesen, dass man als Kleinunternehmen mit geringen Einkommen sich gesetzlich versichern zu lassen. Wie müssten wir hier vorgehen? Kann es passieren, dass er die kompletten 5 Jahre ohne Versicherung nachzahlen muss? Er war vorher über seine Eltern krankenversichert. Desweiteren habe ich gelesen, dass es auch eine Möglichkeit gibt, die Krankenversicherung und Sozialversicherung über das Arbeitsamt bezahlen zu lassen bzw. Arbeitslosengeld zu beantragen. Stimmt das? Welche Versicherungen fallen noch bei Kleinunternehmen an ( Rentenversicherung, Pflegeversicherung). Wie läuft es mit der Einkommenssteuer? Muss man eine Einkommensteuererklärung machen, wenn man im Jahr unter 17.500 € verdient? Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
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Hallo und Entschuldigung für die späte Antwort.
Ich habe gelesen, dass man als Kleinunternehmen mit geringen Einkommen sich gesetzlich versichern zu lassen. Wie müssten wir hier vorgehen? Kann es passieren, dass er die kompletten 5 Jahre ohne Versicherung nachzahlen muss? Er war vorher über seine Eltern krankenversichert.
Wenn er bisher nur die Eltern krankenversichert war, war er ja bisher kostenlos Familien versichert. Daher muss auch keine Nachzahlung dieses Zeitraums befürchtet werden.
Für die Zeit als Kleinunternehmer mit geringem Einkommen erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen gesetzlichen Krankenversicherung, ob und wenn ja in welcher Höhe eine Krankenversicherung zu zahlen ist. Das hängt auch von anderen Parametern sowie anderen Einkunftsarten ab, daher kann ich hier keine pauschale Erklärung abgeben.
Desweiteren habe ich gelesen, dass es auch eine Möglichkeit gibt, die Krankenversicherung und Sozialversicherung über das Arbeitsamt bezahlen zu lassen bzw. Arbeitslosengeld zu beantragen. Stimmt das?
Wenn man arbeitslos ist, egal ob Hartz IV oder Arbeitslosengeld eins, ist man immer über das Amt versichert. Daher braucht man sich als Arbeitsloser da auch keine Sorgen zu machen. Geht man nebenbei jedoch noch einer zusätzlichen gewerblichen Tätigkeit nach, muss allerdings geprüft werden, in welcher Höhe diese zusätzlichen Einkünfte beim Bezug der Sozialleistungen angerechnet werden. Hier kann entsprechend gekürzt und natürlich auch die Krankenversicherung gestrichen werden.
Ich würde mir überlegen, ob ich nun selbstständig sein, unabhängig und Geld verdienen möchte oder ob ich arbeitslos sein möchte. Beides zusammen führt in der Regel zu einer Abhängigkeit, welche unterm Strich, eben auch finanziell gesehen, nicht unbedingt zufrieden stellend oder vorteilhaft ist.
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