Kleinunternehmer und zusätzliches Gewerbe
(1 Antwort)Hallo zusammen,
bin gerade frisch reingeschneit. Ein guter Freund hat mich auf dieses Forum verwiesen. Und ich habe auch gleich ein paar Fragen.
Zuerst einmal, ich bin bereits Kleinunternhemer und mache eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt. Ich besitze eine Solaranlage. Frage mich nur, warum man die Voranmeldung machen muß, der Umsatz beträgt keine 17.500 Euro. Oder kommt das vom Kauf der Solaranlage im ersten Jahr ?
Egal, hat hier eigentlich nichts mit meinem Anliegen zu tun. Mein eigentliches Problem stellt sich so dar. Wie geschrieben, ich bin schon Kleinunternehmer, habe aber kein Gewerbe angemeldet. Muß man wohl nicht bei einer Solaranlage (so laut Finanzamt). Jetzt habe ich da noch so ein kleines Hobby. Ich bastle gerne elektronische Schaltungen. Und seit ein paar Monaten habe ich mit meinem neu entwickelten Gerät offensichtlich eine Marktniesche gefunden. Das Gerät läuft gut, und Aufträge kommen rein. Ich möchte mit diesem kleinen Gerät eigentlich keinen Gewinn machen, habe aber etwas Bedenken wegen dem Finanzamt. Nicht das die mir noch mal komisch kommen. Ganz zu schweigen von meinen "Konkurrenten". Ich möchte nicht, das mir da jemand mal einen Strick dreht. Soll alles sauber und korrekt ablaufen.
Meine Frage. Kann ich das auf meine bereits existierende " Firma" schreiben ? Oder muß ich das jetzt separat noch anmelden ? Muß ich die Umsatzsteuer für dieses Gerät auch beim Finanzamt einreichen, obwohl die Summe (Solaranlage und das des neu entwickelte Gerät) weit unterhalb der 17.500 Euro Umsatz liegen ? Muß ich ein Gewerbe anmelden ? Wenn ja, wie mache ich das ?
Was wäre der beste und günstigste Weg ?
Ich weiß, die Fragen wurden vermutlich hier im Forum schon 1000x gestellt. Habe aber noch nichts gefunden, wo jemand zu seinem Kleinunternehmen noch etwas dazu "gewerben" möchte.
Thomas
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Hallo,
also versuchen wir die Sache mal der Reihe nach anzugehen
1. Jeder neue umsatzsteuerliche Unternehmer muss in den ersten beiden Kalenderjahren dieUmsatzsteuer-Voranmeldung monatlich abgeben. Dies steht im Gesetz - ohne Ausnahmen - soll der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs dienen.
2. Die Kleinunternehmer-Regelung/Grenze von17.500 Euro greift nur, solange man nicht darauf verzichtet und zur Regelbesteuerung optiert. Um als bisheriger Nichtunternehmer in den Genuss des Vorsteuerabzugs einer Photovoltaikanlage zu kommen, ist dieOption zur Regelbesteuerung, und damit der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung, Grundvoraussetzung.
3.Umsatzsteuerlich gibt es nur einen Unternehmer, unabhängig davon, wie viele Unternehmen dieser Unternehmer hat. Die Umsätze und Vorsteuern aller Unternehmen eines Unternehmers werden in einerUmsatzsteuererklärung ( Umsatzsteuer-Voranmeldung) zusammengefasst.
4. Wurde auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, gilt dies für alle Unternehmen des Unternehmers. Also für die Photovoltaikanlage und für das Kleingewerbe(Herstellung und Handel mit Schaltanlagen).
5. Einkommensteuerlich sieht dies anders aus. Hier ist für jedes eigenständige Unternehmen eine eigene Gewinnermittlung zu erstellen. Erfolgt keine Trennung der beiden Unternehmen, kann aus Vereinfachungsgründen und wegen der geringen Erträge/Einkünfte auch eine gemeinsame Gewinnermittlung erstellt werden.Voraussetzung ist, dass beide Betriebe/Betriebsteile mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden.
Ich hoffe Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben.
Gruß
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
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