Kleinunternehmer, Steuernummer und das Finanzamt

(2 Antworten) +1 | -0

Guten Abend,
ich habe eine Frage bei der Ihr mir hoffentlich weiterhelfen könnt.

Habe ein Gewerbe angemeldet und möchte nun als Kleinunternehmer fungieren.
Nun wollte ich vorgestern meine erste Rechnung schreiben und mir ist aufgefallen, dass mir noch eine
Steuernummer fehlt.
Vom Finanzamt habe ich keine Post bekommen, also habe ich mir den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung"
ausgedruckt, ausgefüllt und vorbeigebracht.

Nun habe ich ein paar offene Fragen weil ich der Mitarbeiterin nicht traue (unfreundlich und frech).

Im Formular selbst: "3. Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen"
Habe ich leer gelassen, da ich mir unsicher war.
Antwort Mitarbeiterin: Das brauchen sie sowieso nicht.

Frage an Euch: Stimmt das?

Dann zur Steuernummer:
Ich fragte die Dame wann ich die Steuernummer bekomme, weil ich gerne Rechnungen schreiben würde.
Antwort Mitarbeiterin: Sobald WIR fertig sind.

Ich hakte nach und fragte wie ich denn jetzt eine Rechnung schreiben soll.
Antwort Mitarbeiterin: Jetzt auf die Rechnungen keine Steuernummer eintragen und "nachher korrigieren".
Frage an Euch: Kann ich das wirklich so machen?

Schick ich dem Kunden dann einfach nochmal die gleiche Rechnung (Rechnungs-Nr usw.) mit der dann erhaltenen
Steuernummer? Oder mache ich einen Hinweis...

Möchte nichts falsch machen und die Frau dort hat mich nun verunsichert.

Besten Dank im Voraus.

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    Hallo,

    Im Formular selbst: "3. Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen"
    Habe ich leer gelassen, da ich mir unsicher war.
    Antwort Mitarbeiterin: Das brauchen sie sowieso nicht.

    Jein - Sie sollten die Werte nach bestem Wissen und Gewissen schätzen.

    Ich fragte die Dame wann ich die Steuernummer bekomme, weil ich gerne Rechnungen schreiben würde.
    Antwort Mitarbeiterin: Sobald WIR fertig sind.

    Als Kleinunternehmer brauchen Sie keine Steuernummer um Rechnungen zu schreiben. Dies ist nur erforderlich wenn Sie in Ihren Rechnung Mehrwersteuer ausweisen würden, die beim Leistungsempfänger als Vorsteuer abzugsfähig wäre.

    Möchte nichts falsch machen und die Frau dort hat mich nun verunsichert.

    Das Finanzamt ist für die Steuerveranlagung und nicht für die Steuerberatung zuständig, hierfür gibt es entsprechend ausgebildete Steuerberater.


    Kommentare

  • +0 | -0

    Hallo liebe Freunde,
    ich schreibe gleich hier rein, weil ich was ähnliches habe, bitte nicht fortschicken

    Ausgang:

    - Ich, noch Azubi (Mediengestalter), so bis September, danach, noch nichts sicher.
    - Habe paar Anfragen von Bekannten bekommen, ob ich für sie paar Videos
    drehen könnte, für eine kleine Entschädigung. Sie möchten aber eine Rechnung von mir haben.
    - In der Zukunft, unabhängig von meiner Haupttätigkeit, will ich ca. 300 Euro,
    vielleicht mehr durch sowas dazuverdienen. (Videos machen von Geburtstagen,
    Veranstaltungen ect.)

    >> Also muss ich von Finanzamt so eine spezielle Nummer bekommen, für die
    Rechnungen, oder? Ich habe Leute gefragt, die einigen sagen nein, die anderen
    ja...

    Ich will mir nicht selber ins Knie schiessen und aus dem sozialen System rausfallen,
    wegen 300 Euro pro Jahr. Also nicht, dass ich dann arbeitslos werde und weil
    ich irgendwie als Selbstständig gelte, keinen Anspruch habe.

    >>> Es geht also darum, legal einen Gelegenheitsjob auf Rechnung ausüben zu können.
    Und noch die benötigte Technik, die ich kaufen muss (Kam,Licht ect.),
    von der Steuer absetzen zu können. Und am besten so wenig "Büro- Aufwand", wie möglich. Darum, Jahres - Steuererklärung und natürlich ohne Mehwertsteuer ausweisen...


    Ich habe mir schon so ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung geholt,
    bin mir aber nicht sicher.

    >>>>Wie muss ich vorgehen? Es hat bestimmt jemand eine Erfahrung damit.
    Helft mir bitte

    Danke für die Aufmerksamkeit!


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