Kleinunternehmer/nachträglich umsatzsteuerpflichtig?
(2 Antworten)Ich habe mich 2005 freiberuflich selbständig gemacht und die Kleinunternehmerregleung beansprucht. Auch 2006 war ich teilweise selbständig tätig. Weder mir noch dem Finanzamt ist bei der Prüfung meiner Steuerunterlagen für 2005 aufgefallen, dass ich 2005 knapp über der 17.500 €-Grenze lag (und 2006 deutlich unter der 50.000 €-Grenze). Erst jetzt im Juli 07 fordert mich das Finanzamt auf, nachträglich für 2006 Umsatzsteuer zu zahlen, da die Kleinunternehmerregelung für mich jetzt nicht mehr zutrifft. Ist diese rückwirkende Umsatzsteuerpflicht rechtens? Meine Auftraggeber waren überwiegend die öffentliche Verwaltung, d.h., ich kann dort nachträglich keine neuen Rechnungen mit MwSt-Ausweisung stellen.
Und was ist mit meinem Einkommenssteuerbescheid für 2006? Wenn ich plötzlich umsatzsteuerpflichtig für 2006 bin, wäre mein Einkommen 2006 ja auch niedriger und damit auch die Einkommenssteuer, oder?
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Bei Ihrem Problem sind verschiedene Sachen zu prüfen, die sehr ins Detail gehen und unter anderem eine genaue Kenntnis der steuerlichen Änderungsvorschriften erfordert.
Zur exakten Beurteilung werden auch Ihre Steuererklärungen und - unterlagen 2005 benötigt.
Ich empfehle Ihnen fachlichen Rat bei einem Steuerberater einzuholen.
Da diese Beratung die freiberufliche Tätigkeit betrifft, sind die entstehenden Kosten auch im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2007 (nachträglich) abzugsfähig.
Helmut Kexel, Steuerberater/Vereidigter Buchprüfer
http://www.steuernplusberatung.deKommentar schreiben
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Würde mcih auch mal interessieren, ob das FInanzamt in dem Fall die Umsatzsteuer nachberechnen kann, obwohl ich sie nciht ausgewiesen und eingenommen habe. ODer argumentiert man da, indem man die Versäumnis des Steuerpflichtigen vorschiebt? Er hätte ja zum 1.1. die Steuer ausweisen können und somit keine Probleme. Wer das erst mitten im Jahr merkt, der muss halt nachzahlen und zwar auf das was er nie bekommen hat.
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