Kleinunternehmer im Nebenverdienst

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Hallo,

ich beziehe seit einen halben Jahr ALG2, um mir was dazu zu verdienen, habe ich beschlossen von zu Hause aus zu arbieten, da ich Alleinerziehend bin, keine schichten mehr gehen kann.

Jetzt habe ich mich orientiert und möchte ein Dienstleistungsgewerbe anbieten, von zu Hause aus.

Ich war bereits bei der Arge um es anzugeben.
Dort mußte ich einen Zettel mit nehmen wo meine Einahmen darauf geschrieben werden muß und meine Auslagen diesbezüglich.

Die Frau meinte nur zu mir es soll nicht zu viel Ausgaben sein (ein Minus herrauskommen)
Wieso?, Ich verdien in Moment daraus noch nicht viel, ca 70 Euro.

Wo meine Ausgaben sicherlich höher sind, was mein Gewerbe angeht, die hat man aber nicht jeden Monat hat.


Meine Fragen sind.

Wie wird das ALG 2 Empfänger gehandhabt wenn man selbstänig ist im Nebenverdienst?
Bekommt man da mehr Geld zwecks Auslagen wenn man nicht so viel verdient?

Muß ich mich als Kleinuntenehmer anmelden beim Finanzamt?
Auf was muß ich achten?


Wenn ich soviel verdiene das ich mich Selbstständig machen kann, bekomme ich einen Zuschuss? Ich weiß das man ALG 1 bekommen muß um diesen Zuschuss zu bekommen.

Wie muß das abgerechnet werden am Jahresende?
Ich hoff mir kann irgendjemand meine Fragen beantworten.

Danke L.G

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Antworten

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    hallo Anett, Verzeihung wegen der späten Antwort.

    Jetzt habe ich mich orientiert und möchte ein Dienstleistungsgewerbe anbieten, von zu Hause aus.


    was genau da?

    Die Frau meinte nur zu mir es soll nicht zu viel Ausgaben sein (ein Minus herrauskommen)


    ganz einfach, dass man ihnen das Arbeitslosengeld zwei kürzen kann, weil sie so viel dazuverdienen

    wir haben einen kostenlosen Onlinerechner programmiert, mit welchen selbstständige (und dazu zählen sie dann auch) Unternehmer und Kleinunternehmer, welche arbeitslosengeld zwei beziehen, berechnen können, wie viel ihnen von Ihrem HArtz 4 beziehungsweise ihren Gewinnen nach Abzug der ARGE noch verbleiben. Versuchen Sie einfach mal ihre Zahlen dort einzugeben (auch wenn es nur schätzt Werte sind) und sehen Sie was dabei rauskommt. Wenn Sie dann noch Fragen haben, einfach hier nochmal schreiben.

    Hinzuverdienst ALG 2 selbständigkeit

    Bekommt man da mehr Geld zwecks Auslagen wenn man nicht so viel verdient?


    mehr Geld bekommen Sie auf keinen Fall, es wird Ihnen Sie mal das bisherige Geld gestrichen oder gekürzt. mehr Geld bekommen sie nur, wenn Kinder hinzukommen.

    Muß ich mich als Kleinuntenehmer anmelden beim Finanzamt?
    Auf was muß ich achten?


    bitte dazu in unserem Blog in der Kategorie FAQ lesen, dastehen alle häufig gestellten Fragen von uns beantwortet drin.


    Wenn ich soviel verdiene das ich mich Selbstständig machen kann, bekomme ich einen Zuschuss?


    du kannst als arbeitslosengeld 2 Empfängerin das so genannte Einstiegsgeld beantragen. dazu sollte man aber auch eine hauptberufliche Existenzgründung erzielen, sofern eine direkt sah, macht nur einen Nebengewerbe oder Minijob nebenbei, wird in der Regel das Einstiegsgeld verwehrt.

    helfen Sie uns auch und schreiben Sie zum Thema arbeitslosengeld 2 oder HArtz 4, Fallmanager, Willkür, ungerechte Behandlung, ARGE ihre Geschichte. Einfach kostenlos anmelden und los geht's.


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    Hallo Torsten,


    danke für Deine Antwort, mein Nebenverdienst wird eine Dienstleistung von zu Hause aus.

    Du hast mir selhr geholfen

    L.G


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