Kleinunternehmer im Nebenverdienst
(2 Antworten)Hallo,
ich beziehe seit einen halben Jahr ALG2, um mir was dazu zu verdienen, habe ich beschlossen von zu Hause aus zu arbieten, da ich Alleinerziehend bin, keine schichten mehr gehen kann.
Jetzt habe ich mich orientiert und möchte ein Dienstleistungsgewerbe anbieten, von zu Hause aus.
Ich war bereits bei der Arge um es anzugeben.
Dort mußte ich einen Zettel mit nehmen wo meine Einahmen darauf geschrieben werden muß und meine Auslagen diesbezüglich.
Die Frau meinte nur zu mir es soll nicht zu viel Ausgaben sein (ein Minus herrauskommen)
Wieso?, Ich verdien in Moment daraus noch nicht viel, ca 70 Euro.
Wo meine Ausgaben sicherlich höher sind, was mein Gewerbe angeht, die hat man aber nicht jeden Monat hat.
Meine Fragen sind.
Wie wird das ALG 2 Empfänger gehandhabt wenn man selbstänig ist im Nebenverdienst?
Bekommt man da mehr Geld zwecks Auslagen wenn man nicht so viel verdient?
Muß ich mich als Kleinuntenehmer anmelden beim Finanzamt?
Auf was muß ich achten?
Wenn ich soviel verdiene das ich mich Selbstständig machen kann, bekomme ich einen Zuschuss? Ich weiß das man ALG 1 bekommen muß um diesen Zuschuss zu bekommen.
Wie muß das abgerechnet werden am Jahresende?
Ich hoff mir kann irgendjemand meine Fragen beantworten.
Danke L.G
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Antworten
-
hallo Anett, Verzeihung wegen der späten Antwort.
Jetzt habe ich mich orientiert und möchte ein Dienstleistungsgewerbe anbieten, von zu Hause aus.
was genau da?Die Frau meinte nur zu mir es soll nicht zu viel Ausgaben sein (ein Minus herrauskommen)
ganz einfach, dass man ihnen das Arbeitslosengeld zwei kürzen kann, weil sie so viel dazuverdienen
wir haben einen kostenlosen Onlinerechner programmiert, mit welchen selbstständige (und dazu zählen sie dann auch) Unternehmer und Kleinunternehmer, welche arbeitslosengeld zwei beziehen, berechnen können, wie viel ihnen von Ihrem HArtz 4 beziehungsweise ihren Gewinnen nach Abzug der ARGE noch verbleiben. Versuchen Sie einfach mal ihre Zahlen dort einzugeben (auch wenn es nur schätzt Werte sind) und sehen Sie was dabei rauskommt. Wenn Sie dann noch Fragen haben, einfach hier nochmal schreiben.
Hinzuverdienst ALG 2 selbständigkeitBekommt man da mehr Geld zwecks Auslagen wenn man nicht so viel verdient?
mehr Geld bekommen Sie auf keinen Fall, es wird Ihnen Sie mal das bisherige Geld gestrichen oder gekürzt. mehr Geld bekommen sie nur, wenn Kinder hinzukommen.Muß ich mich als Kleinuntenehmer anmelden beim Finanzamt?
Auf was muß ich achten?
bitte dazu in unserem Blog in der Kategorie FAQ lesen, dastehen alle häufig gestellten Fragen von uns beantwortet drin.
Wenn ich soviel verdiene das ich mich Selbstständig machen kann, bekomme ich einen Zuschuss?
du kannst als arbeitslosengeld 2 Empfängerin das so genannte Einstiegsgeld beantragen. dazu sollte man aber auch eine hauptberufliche Existenzgründung erzielen, sofern eine direkt sah, macht nur einen Nebengewerbe oder Minijob nebenbei, wird in der Regel das Einstiegsgeld verwehrt.
helfen Sie uns auch und schreiben Sie zum Thema arbeitslosengeld 2 oder HArtz 4, Fallmanager, Willkür, ungerechte Behandlung, ARGE ihre Geschichte. Einfach kostenlos anmelden und los geht's.
-
Hallo Torsten,
danke für Deine Antwort, mein Nebenverdienst wird eine Dienstleistung von zu Hause aus.
Du hast mir selhr geholfen
L.G
Häufig gelesen
Wechsel vom Kleinunternehmer zur Regelbesteurung
Versuche hier mal eine Problematik zu formulieren dir recht umständlich ist und zu der ich von jedem ...
Freier Handelsvertreter §84 HGB
Hallo zusammen! Momentan bin ich noch im Angestelltenverhältnis tätig, beabsichtige aber mich Mitte 2...
Kleinunternehmer über Umsatzgrenze
Sehr geehrter Herr Montag, ersteinmal möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie solch eine informa...
Jahresabschluß/Steuererklärung KLeinunternehmen
Hallo, meine Freundin hat sich 06/2007 selbstständig gemacht. Wirtschaftsjahr geht immer von Januar -...
Hartz 4 oder IV vs. Gründungszuschuss
Guten Morgen Seit Langem geht mir der Gedanke einer selbstständigen Tätigkeit nicht mehr aus dem Kopf...
Zuletzt geschrieben
kann ich mein nebengewerbe nennen wie ich will ? 
Hallo, ich bin neu hier. Bin Alg II Emfänger und würde mich gern erst einmal dazu im Nebengewerbe...
Subunternehmer ja oder nein ? 
Hallo ! ich werde demnächst für einen Verlag im Marketingbereich tätig sein und das auf selbststä...
Kann ich als Angestellter (40-Std-Woche) einen Feinkostladen mit drei Minijobbern als Nebengewerbe übernehmen? 
Hallo, ich bin ein Vollzeitangestellter (versichert in der gesetzlichen KV) und möchte ...
Mobile Massage als Nebengewerbe 
Hallo Ich habe mich schon auf dieser Seite belesen und doch bleiben noch einige Fragen offen bzw ...
kostenlose Webseite für Existenzgründer 
Hallo Existenzgründer und Unternehmer, wir sind ein Unternehmen und stellen Webseiten her. Wi...
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Das könnte Sie auch im Magazin interessieren
- E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
- Nebenberufliche Selbständigkeit und ALG 1 – dieser Freibetrag steht Unternehmern zu
- Speedgründung - über Nacht selbständig
- Private Nutzung als Kleinunternehmer - Auswirkung auf den Gesamtumsatz
- Wie unterscheiden sich Kleinstunternehmen, Kleinunternehmen, Einzelunternehmen und Nebengewerbe?
Interessantes aus dem Ratgeber
Interessantes aus den E-Books
Interessantes aus den Vorlagen
Interessantes aus den Onlinerechner
Die TOP eBooks
- In fünf Schritten zum Nebengewerbe oder zur Nebentätigkeit
- Die häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
- Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung
- Businessplan mit Muster und Vorlage für den Finanzplan
- Buchführung im Grundkurs mit Grundlagen zum Rechnungswesen, Aufgaben und Lösungen