kleinunternehmer bei Ebay
(3 Antworten)Hallo,
ich habe bei mir fast um die Ecke ein Schuhlagerverkauf, dort werden zum Teil auch Markenschuhe sehr günstig angeboten. Und jetzt habe ich eine Idee,die Schuhe dort zu kaufen und sie dann weiter bei Ebay zu verkaufen.
Fragen:
* muss ich mich dort im Lagerverkauf als Kleinunternehmerin zu erkennen geben,oder kann die Schuhe so wie alle andere kaufen um sie weiter bei Ebay zu verkaufen?
* ich befinde mich z.Z im erziehungsurlaub ( habe noch 2,5 jahre vor mir) muss ich es meinem Arbeitgeber mitteilen was ich vor habe?
* wie finden Sie meine Idee?
Danke
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Antworten
-
hallo Sophie,
Zunächst erscheint mir die Idee recht ordentlich. Wenn die Schuhe, vorausgesetzt es handelt sich um Markenschuhe und nicht um Fälschungen oder Diebesgut, geklaute Ware oder ähnliche dubioser Artikel, einigermaßen günstigen Preisen abgegeben werden, sollte man die Gelegenheit wirklich nicht versäumen, die Schuhe bei eBay teurer weiterzuverkaufen. Aber wie gesagt, keine gefälschte Ware aus China oder Taiwan und auch keine hochgezogenen Waren.muss ich mich dort im Lagerverkauf als Kleinunternehmerin zu erkennen geben,oder kann die Schuhe so wie alle andere kaufen um sie weiter bei Ebay zu verkaufen?
sofern man regelmäßig Waren einkauft und verkauft, wird man um das Thema des Kleinunternehmers, eine Anmeldung beim Gewerbeamt und einer entsprechenden Ermittlung der Einkünfte am Jahresende für die Steuererklärung nicht herumkommen.
gerade dazu habe ich gestern erst einen Beitrag beantwortet:
das Stichwort lautet hier Nachhaltigkeit oder nachhaltige Tätigkeit, was in folgenden Beiträgen bereits angedeutet wurde:
Geschäftsform Jugendreisen
Onlineshop für mehrere Händler
Hilfe....steuerpflichtig oder nicht? Fitnesstrainerich befinde mich z.Z im erziehungsurlaub ( habe noch 2,5 jahre vor mir) muss ich es meinem Arbeitgeber mitteilen was ich vor habe?
sicher bin ich mir bei dieser Frage nicht, liegt wohl auch daran, dass ich kein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bin. aus dem Bauch heraus würde ich immer empfehlen, lieber dem Chef mitteilen und als Antwort bekommen: "Kein Problem, das hätten Sie nicht sagen müssen." als nach sechs Monaten vom Chef die Frage hören zu müssen: "Sie arbeiten wohl nebenbei gewerblich und verkaufen Ware? Warum haben Sie das nicht gesagt? Das gibt erstmal einen Eintrag in Ihrer Akte und eine Abmahnung"
Ich denke das Problem liegt auf der Hand. Ich glaube auch nicht, dass ihr Chef Ihnen während der Erziehungszeiten das Geld verdienen verbieten würde. Aber wie ein alter griechischer Philosoph bereit sagte: "Vorsichtig ist die Mutter oder Porzellankiste."wie finden Sie meine Idee?
So etwas finde ich immer genial, wenn jemand Restposten zu Schnäppchenpreisen aufkaufen kann und bei eBay das dreifache dafür erzielt. allerdings nicht gleich ganze Güterwaggons oder Container einkaufen, erstmal mit ein oder zwei Paarschuhen probieren. Dann immer weiter den Handel ausbauen und wenn man merkt, dass sich die Show gut verkaufen, kann man wirklich auf Lager große Mengen einkaufen, so dass kein anderer Mensch als Konkurrenz mir meine günstige Ware vor der Nase wegkaufen kann.
habe nämlich auch schon erlebt, dass Leute wirklich ganze Paletten günstig eingekauft haben und sind die supergünstigen Produkte bei eBay nicht mehr losgeworden. Ich spreche da aus Erfahrung, da ich schon einige Jahre bei einem online Magazin als Autor mitwirke und Artikel zum Thema Selbstständigkeit und Existenzgründung mit eBay schreibe. Wäre übrigens auch ein guter Einstieg in das Thema Auktionshaus eBay als Nebenjob.
Eine kleine Abhandlung habe ich auch auf meiner Webseite meiner Existenzgründerberatungen zum Thema Im Internet Geld verdienen veröffentlichten.
-
was meinen sie unter "hochgezogenen Waren"?
ah noch was, ich beziehe z.Z. Elterngeld muss ich den Bechörden dort auch bescheid sagen was ich vor habe?
Danke
-
hochgezogenen Waren = gestohlene Waren
Elterngeld muss ich den Bechörden dort auch bescheid sagen was ich vor habe?
Das Amt bekommt es doch eh mit, wenn man seine Einkünfte angeben muss. Würde erst mal nichts sagen, denn wenn ich in eigenregie etwas dazuverdiene, dann werden mir schlimmstenfalls öffentliche Gelder gekürzt und das kann ich ja selbst bestimmen, verantworten und entscheiden, ob ich das will. Ich muss mir nur dessen bewusst sein, wenn es so sein sollte. Genau weiß ich es aber nicht, aus dem Bauch heraus ist es nicht so schlimm, wenn man während der Elternzeit sich ein Taschengeld hinzuverdient. Im Zweifel beim Amt anonym nachfragen.
Häufig gelesen
Wechsel vom Kleinunternehmer zur Regelbesteurung
Versuche hier mal eine Problematik zu formulieren dir recht umständlich ist und zu der ich von jedem ...
Freier Handelsvertreter §84 HGB
Hallo zusammen! Momentan bin ich noch im Angestelltenverhältnis tätig, beabsichtige aber mich Mitte 2...
Kleinunternehmer über Umsatzgrenze
Sehr geehrter Herr Montag, ersteinmal möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie solch eine informa...
Jahresabschluß/Steuererklärung KLeinunternehmen
Hallo, meine Freundin hat sich 06/2007 selbstständig gemacht. Wirtschaftsjahr geht immer von Januar -...
Hartz 4 oder IV vs. Gründungszuschuss
Guten Morgen Seit Langem geht mir der Gedanke einer selbstständigen Tätigkeit nicht mehr aus dem Kopf...
Zuletzt geschrieben
kann ich mein nebengewerbe nennen wie ich will ? 
Hallo, ich bin neu hier. Bin Alg II Emfänger und würde mich gern erst einmal dazu im Nebengewerbe...
Subunternehmer ja oder nein ? 
Hallo ! ich werde demnächst für einen Verlag im Marketingbereich tätig sein und das auf selbststä...
Kann ich als Angestellter (40-Std-Woche) einen Feinkostladen mit drei Minijobbern als Nebengewerbe übernehmen? 
Hallo, ich bin ein Vollzeitangestellter (versichert in der gesetzlichen KV) und möchte ...
Mobile Massage als Nebengewerbe 
Hallo Ich habe mich schon auf dieser Seite belesen und doch bleiben noch einige Fragen offen bzw ...
kostenlose Webseite für Existenzgründer 
Hallo Existenzgründer und Unternehmer, wir sind ein Unternehmen und stellen Webseiten her. Wi...
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Das könnte Sie auch im Magazin interessieren
- PlentyMarkets – eBusiness ready to go
- Hitmeister - der Spezialmarktplatz für Medienprodukte
- Dienstleistungs-Informationspflichten – Neue Impressumpflichten
- Der virtuelle Babyboom - Der Online-Handel mit Produkten rund ums Baby widerspricht jeder Bevölkerungsstatistik
- Cross Selling Tool von Sellerfox
Interessantes aus dem Ratgeber
Interessantes aus den E-Books
Die TOP eBooks
- In fünf Schritten zum Nebengewerbe oder zur Nebentätigkeit
- Die häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
- Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung
- Businessplan mit Muster und Vorlage für den Finanzplan
- Buchführung im Grundkurs mit Grundlagen zum Rechnungswesen, Aufgaben und Lösungen