Kleinunternehmer als Webdesigner?

(2 Antworten)
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Hallo erstmal,

ich habe mich nun schon öfters auf dieser Seite informiert. Ein Lob erstmal.
Also ich plane etwas, und würde gerne wissen ob ich mit meinem wissen, welches ich mir angelesen habe, richtig liege.

Ich arbeite Hauptberuflich als Technischer Zeichner ( derweil mit 25 Jahren in meiner zweiten Berufsausbildung ).
Wie viele andere möchte ich nebenbei mit meinem Hobby etwas Geld verdienen, dabei aber auf keinen Fall Fehler machen.
Mein Berufsfeld soll grob "webdesign" sein. Also ich erstelle und programmiere Webseiten. Dabei ziele ich auf eine bestimmte gruppe von "Kunden".
Ich werde das nicht täglich für viele Stunden betreiben. Es werden vermutlich 1-2 Seiten im Monat werden. Damit wäre ich mehr als zufrieden.
Ich werde weit unter den 17.500€ liegen und kann somit als Kleinunternehmer eingestuft werden?
Ich müsste keine Umsatzsteuer zahlen und auch keine Doppelte Buchführung machen.
Meine Kontobelege müsste ich, original von der Bank, 10 Jahre aufheben.
Ich müsste Rechnungen schreiben und eine "einfache" Buchführung führen.
Ich werde keine besonderen Ausgaben haben. Ein wenig Software werde ich mir kaufen, dieses wird aber aus meinen privat "vermögen" bezahlt und kann eh nicht abgesetzt werden da ich keine Umsatzsteuer zahle.
Ich müsste ein Gewerbe beim Gewerbeamt in meiner Stadt anmelden, danach bekomm ich Post vom Finanzamt. Von der Gründung müsste die Berufsgenossenschaft und das Statistische Landesamt unterrichten werden ( wie genau muss das aussehen? )



Ok. Das ist erstmal alles was ich so dazu in Erfahrung bringen konnte.
Hab ich etwas Wichtiges übersehen oder vergessen? Ich bin für jede Hilfe dankbar.

Gruß

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Antworten

  • +0 -0

    Hallo,

    Ein wenig Software ... kann eh nicht abgesetzt werden da ich keine Umsatzsteuer zahle.

    "Ich brauch keine Webseite, da ich kein Handy habe."
    Also - es gibt in Deutschland verschiedene Steuern.
    Bei der Einkommensteuer wird der Gewinn (Einnahmen abzüglich Ausgaben) versteuert. Zu den Betriebsausgaben gehören auch Ausgaben für Software.
    Bei der Umsatzsteuer besteht die Zahllast aus dem Saldo der Mehrwertsteuer und der Vorsteuer. Als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer kann man keine Vorsteuer abziehen.

    Von der Gründung müsste die Berufsgenossenschaft und das Statistische Landesamt unterrichten werden

    Nicht unbedingt - normalerweise erfolgt dies automatisch über die Anmeldung bei der Stadt.

    Der Rest Ihrer Darstellung ist im Prinzip in Ordnung.


  • +0 -0

    Dankeschön für die Antwort.
    Dann werde ich mal bald mein Kleinunternehmen anmelden und sehen was passiert. Scheint ja nicht zu komplex zu sein, sofern man keine gewaltigen Umsätze anstrebt.
    Wie steht das eigentlich mit meiner Steuererklärung? Muss ich dieser etwas hinzufügen?
    Danke nochmals.


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