Kleinunternehmen wo anmelden? Wohnort oder dort wo gearbeitet wird?
(2 Antworten)Hallo,
ich freue mich sehr, daß ich auf dieses Forum gestoßen bin.
Ich hoffe, ich kann hier ein bis zwei Fragen loswerden, ohne daß es blöd klingt
Meine erste Frage ist, wo muß ich das Gewerbe anmelden?
Ich wohne in Niedersachsen und möchte mein Gewerbe in Schleswig-Holstein betreiben. Also muss ich in Schl-H. zum Gewerbeamt???
Meine zweite Frage ist: mein gewerbe soll eine Reikipraxis werden und dazu möchte ich noch gemalte Bilder/Skulpturen verkaufen... Muss ich dafür eigentlich 2 Gewerbe anmelden oder kann das über ein Gewerbe laufen?
Könnte ich die Fahrten nach Schl.-H. absetzen? wahrscheinlich nicht, oder?
Ach ja, kann ich dann überhaupt noch ganz normal meine Einkommenssteuerklärung (für meine Familie und mich ) machen oder geht das mit gewerbe nicht, oder ist es doch besser da einen Fachmann dranzulassen?
Ich würde mich riesig über Antworten freuen...
viele Grüße
Angelit
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Antworten
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Hallo,
es gibt keine blöden Fragen, nur dumme Antworten.
Ja, die Einkommensteuererklärung ist weiterhin normal zu erstellen. Ob Sie das noch können richtet sich nach den Fachkenntnissen und der Zeit die Sie dafür investieren können bzw. möchten.
Meine Empfehlung: Fachmann befragen, der Umfang was er macht und was Sie vorbereiten kann individuell abgestimmt werden.
Zu Ihren eigentlichen Fragen:
1. Gewerbeanmeldung am Ort der beruflichen Niederlassung, also Schleswig-Holstein.
Aber beim Gewerbeamt muss nur ein Gewerbe angemeldet werden. Für eine freiberufliche Tätigkeit besteht keine Meldepflicht beim Gewerbeamt, nur beim Finanzamt.
Zu einer freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der ..., Heilpraktiker, Krankengymnasten und ähnlicher Berufe. Ob Ihre Tätigkeit dazugehört bedarf einer genaueren Überprüfung.
Empfehlung: Zunächst nur beim zständigen Finanzamt in Schl.-H. anmelden.
2. Es kann normalerweise als eine gesamte freiberufliche Tätigkeit angemeldet werden, sofern es sich um eigene Bilder und Skulpturen handelt. Sind es gekaufte Waren, dann liegt insoweit Handel, und damit ein Gewerbe vor. Ob unter diesen Voraussetzungen eine klare Trennung sinnvoll ist, bedarf einer genaueren Beratung, wozu unter anderem auch der finanzielle Umfang von beiden Tätigkeitsbereichen eine gewichtige Rolle spielt.
3. Die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Praxis sind in begrenztem Umfang abzugsfähig.
Gruß
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
http://www.steuernplusberatung.de
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Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
ich bin Ihnen sehr dankbar, daß Sie Ihre Zeit und Ihr wissen hier kostenlos zur Verfügung stellen.
Sie haben mir sehr geholfen... Gewerbe ist angemeldet und ich hoffe, ich bekomme in den Nächsten Tagen Post vom Finanzamt mit der Steuernummer...
viele Grüße
Angelit
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