Kleinunternehmen - Welche Versicherungen?
(1 Antwort)Sehr geehrte Damen und Herren,
ich plane ein Kleinunternehmen zu starten und als Freiberuflicher Nachhilfelehrer tätig zu werden. Jetzt weiß ich nicht genau, welche Versicherungen ich auf alle Fälle dazu benötige. Ich werde im Monat wahrscheinlich nicht mehr als 1000 € verdienen, habe aber bei der Krankenkasse gesehen, dass auf alle Fälle ca. 1900 € als Bemessungsgrenze herangezogen wird, d.h. ich muss auf alle Fälle 285 € an die Krankenkasse bezahlen. Bei einem Verdienst von 1000 € sehr v iel, da ich dies hauptberuflich mache. Welche Möglichkeit habe ich noch? Kann man sich auch Arbeitslos melden und über das Arbeitsamt versichern und als Kleinunternehmer tätig sein?
Es gibt noch das Problem, dass ich seit einigen Jahren nicht mehr krankenversichert bin. Wie sollte ich hier vorgehen?
Welche Steuern fallen als Kleinunternehmer an?
Vielen Dank.
MArtin Lindenbergh
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Das mit der Mindestbemessungsgrenze stimmt, jedoch nur dann, wenn die freiberufliche Tätigkeit der Haupterwerb ist. Nicht, wenn man hauptberuflich Arbeitnehmer ist. Da sie eingangs schreiben, ein kleiner Unternehmen zu starten, müsste man hier prüfen, ob die Krankenkassen Sie überhaupt als hauptberuflichen Unternehmer einstufen. Das wiederum hängt von der Dauer der Arbeitszeit ab. Hier gilt wohl eine Grenze von circa 15 h pro Woche, welche nach Überschreitung zur hauptberuflichen selbständigkeit führt.
Zum Thema Arbeitslosenversicherung
die Arbeitslosenversicherung können sie nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie sich auch beruflich selbst ständig machen, also mehr als die besagten 15 h pro Woche arbeiten. Außerdem müssen sie wohl den Genuss des Gründungszuschuss es kommen, würde ihnen aber empfehlen, dahingebend nochmals mit der Arbeitsagentur zu sprechen.
Weitere Informationen zum Thema Arbeitslosenversicherung
Wenn sie als Arbeitsloser gemeldet sind, dürfen sie monatlich bis zu 165 € hinzuverdienen. Damit haben sie bei weitem das von ihnen geschätzte Einkommen in Höhe von circa 1000 € monatlich überschritten. Ihnen würde in diesem Fall das Arbeitslosengeld entsprechend gekürzt werden.
Was das Thema Krankenversicherungspflicht angeht, sollten Sie mit der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse ihrer Wahl sprechen. Soweit ich weiß, gilt seit einigen Jahren eine Krankenversicherungspflicht, so dass ich mir hier die Frage stelle, wie sie seitdem ohne Krankenversicherung sein können?
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