Kleinunternehmen Teilzeit

(1 Antwort)
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Hi leute ich habe mal einige fragen und möchte mich daher mal an euch wenden.

Habe ein Vollzeit-job so soll es sein und so soll es bleiben.

Ich habe von meinem Chef die Genehmigung ein Nebenerwerb zu erwirtschaften.

Ich möchte ein kleingewerbe anmelden und ins Dienstleistungs gewerbe einsteigen, welches von beschaffung von Waren bis hin zum event management geht.

Kalkulation ist nicht so mein Problem, da ich ein kaufmännisches grundwissen habe.

Was mir nur noch ein bischen Probleme bereitet ist die steuer geschichte.

Habe mich Informiert und herrausgefunden, das für mein gewerbe eine wahlmöglichkeit besteht um mich von der UST befreien zu lassen.

Ist dies so richtig?

Meine andere frage ist, wie ist es wenn ich für mich Privat ware vom händler beziehe, die Großhändler oder andere berechnen mir ja ihre Umsatzsteuer(Mehrwert), kann ich die als Vorsteuer über das Finanzam geltend machen?

Danke schonmal vorab für hilfe.

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Antworten

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    hallo joschy,

    danke für deine Frage.

    Dienstleistungs gewerbe einsteigen, welches von beschaffung von Waren bis hin zum event management geht.


    Das hört sich nicht nach Kleingewerbe oder Nebengewerbe an, aber wenn's funktioniert ist es OK. Die Grenze beim Nebengewerbe liegt bei durchschnittlich 15 Stunden, die nicht regelmäßig und auf Dauer überschritten werden sollten.

    Kalkulation ist nicht so mein Problem, da ich ein kaufmännisches grundwissen habe.


    Das ist schon ein Vorteil, den viele nicht haben.

    Was mir nur noch ein bischen Probleme bereitet ist die steuer geschichte.


    So geht es auch den meisten. Wenn man absolut gar keinen Plan hat, kann man sich da schon in was verrennen, so dass auch bei kleinen Tätigkeiten auf gewerblicher oder freiberuflicher Basis ein Steuerberater nicht schaden kann. Und so sehr teuer sind die auch nicht, dass man als Vollzeitbeschäftigter sich keine grundlegende Beratung leisten können. Dazu kann mit Sicherheits Steuerberater Kexel noch etwas mehr und ausführlicher schreiben.

    Ist dies so richtig?


    Ja, das ist richtig jedoch an einige Voraussetzungen geknüpft, die vorher geprüft werden sollten. Wir haben dazu auch einen online Rechner programmiert, der schon bei einer Vorinformation geben soll, jedoch nicht den Gang zum Steuerberater ersetzen kann.

    http://www.betriebsausgabe.de/kleinunternehmerregelung.php
    (Das ist zwar eine andere Seite, gehört aber auch zu unseren Angebot.)

    wie ist es wenn ich für mich Privat ware vom händler beziehe, die Großhändler oder andere berechnen mir ja ihre Umsatzsteuer(Mehrwert),


    Also wie jeder andere private Person auch.

    kann ich die als Vorsteuer über das Finanzam geltend machen?


    Wenn man privat ist, wie oben gerade festgestellt, geht das natürlich nicht. Sonst könnte ja jeder Privatmann seinen privaten Einkauf im Großmarkt oder in einem anderen Supermarkt beim Finanzamt geltend machen und somit nicht zum Verkaufspreis einkaufen sondern zu Nettopreisen. Und eben genau das können Privatleute nicht, da sie ja Privatleute sind und keine umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer


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