Kleinunternehmen + normal arbeiten gehen
(1 Antwort)Erst einmal ein großes Lob an die Mitgestalter und Fragenbeantworter dieser Seite/des Forums. Echt große Klasse.
Nun zu meinem Anliegen welche ich mir trotz durchstöbern mehrerer Foren noch nicht ganz beantworten lassen konnte:
Ein Freund un ich wollen ein Kleinunternehmen auf uns zwei anmelden ( GbR).
Ich gehe derzeit voll Arbeiten und bekomme jährlich knapp 16.000€ netto ( Lohnsteuerklasse 1) , er befindet sich noch in der Ausbildung und bekommt ca 8000€ Ausbildungsvergütung netto (keine Lohnsteuer ist ja klar) .
Die Frage ist: Würden wir ja nicht arbeiten gehen dürfen wir mit dem Kleinunternehmen nicht über 17.500€ Umsatz (ab dem zweiten 50.000€), sowie keinen Gewinn über jährlich 24.500€ machen soweit ich das richtig verstanden habe. Ansonsten müssen wir Umsatzsteuer bzw. Gewerbesetuer zahlen.
In diesem Fall gehen aber nunmal beide arbeiten und nun frage ich mich wie sich unser normaler Lohn zu dem Einkommen/ Gewinn verhalten. Kann z.B. passieren, das mein Freund auf einmal aufgrund der Nebentätigkeit in die Lohnsteuerklasse 1 rutscht, was passiert mit seiner Gehalt? Was passiert mit meinem normalen Gehalt?...Das die Gehälter an sich gleich bleiben ist ja klar aber nicht dass auf einmla am Jahresende der Staat ne menge Schotter zurück will???
Oder sind das zwei total verschiedenen paar Schuhe und haben miteinander überhaupt nix zu tun?
Vielen vielen Dank
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Antworten
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Hallo Papa,
da wurde aus Äpfeln, Birnen und Pflaumen ein leckerer Mus gekocht.
Ich versuche es mal der Reihe nach aufzudröseln:1. dürfen wir mit dem Kleinunternehmen nicht über 17.500€ Umsatz (ab dem zweiten 50.000€),
stimmt, sonst muss Umsatzsteuer gezahlt werden;2. sowie keinen Gewinn über jährlich 24.500€ machen
stimmt, sonst muss Gewerbesteuer gezahlt werden
Und dabei ist es unerheblich ob ihr noch in einem abhängigen Verhältnis arbeitet oder "nur" selbständig seid.3. das mein Freund auf einmal aufgrund der Nebentätigkeit in die Lohnsteuerklasse 1 rutscht, was passiert mit seiner Gehalt?
wieso rutscht?, ist er verheiratet und hat Lstkl 3 oder 5? Wenn nicht ist er eh in der Lohnsteuerklasse 1, bis jetzt war sein jähliches Einkommen nur so niedrig, dass er keine Steuern zu zahlen brauchte.
Ab dem Zeitpunkt der Selbständigkeit wird der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb dem Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit hinzugerechnet. Nach Abzug von Versicherungen, Sonderausgaben.... wird dann darauf die Einkommenssteuer berechnet.
Fazit: Macht ihr mit euerem Unternehmen einen satten Gewinn, ist darauf Einkommenssteuer fällig.
Wenn dem so ist, kann man auch Einkommenssteuervorauszahlungen leisten, dann ist es am Jahresende nicht so viel.
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