Kleinunternehmen + 400€
(6 Antworten)Hallo,
ich bin momentan in eine Situation geraten, in welcher sich ein paar Unklarheiten bei mir ergeben haben. Es wäre sehr hilfreich für mich wenn mir jemand ein wenig Klarheit verschaffen würde.
Also. Komm ich zum Punkt:
Ich bin 22 Jahre alt und bin nach einem abgebrochenen Studium ausbildungssuchend. Vor einem Jahr lebte ich noch bei meinem Vater und habe mir, wegen hoher eBay-Aktivitäten einen Gewerbeschein zulegen müssen. Nun bin ich in die Situation geraten wo ich bei meinem Vater ausziehen musste und ich mir eine eigene Wohnung gesucht habe. Um die Miete zu finanzieren musste ich nebenbei einen 400€-Job annehmen.
Versichert bin ich momentan noch bei meiner Mutter. Zusätzlich zu den Einnahmen erhalte ich noch Unterhalt und Kindergeld.
Der Gewinn des Kleingewerbes beträgt 0€ im Monat. Der Umsatz liegt bei ca. 100 - 300€ (Es variiert)
Monatlich komm ich demnach durch Unterhalt + Kindergeld + 400€-Job auf ca. 1000€
Nun meine Fragen:
1. Ist das rechtlich legal was ich tu?
2. Wie läuft das mit der Krankenversicherung? Muss ich mich nun selbst verischern?
3. Das Kindergeld erlischt ja ab ~7000€, wird das Unterhaltsgeld dort mit angerechnet?
4. Da ich kein Gewinn durch das Kleingewerbe mache, muss ich irgendetwas beachten? (Theoretisch könnte ich ca. 50 - 150 Gewinn im Monat machen. Ich gebe allerdings alle Umsätze die ich mache gleich wieder für neue Ressourcen aus um den Gewinn auf 0€ zu halten und das Gewerbe ein wenig in Gang zu bringen.)
Ich habe mich bisher von meinem Vater beraten lassen und der meint das das alles so okay wäre. Nun bin ich mir der Sache durch den 400€-Job allerdings nicht mehr ganz so sicher und muss wissen ob es alles korrekt verläuft wie es ist. Ich habe da ein wenig bedenken und Angst etwas falsch zu machen
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Hallo Lemon,
1. Ist das rechtlich legal was ich tu?
Da ich kein Rechtsanwalt bin, kann ich dazu keine juristisch verbindliche Aussage treffen. Warum sollte es nicht legal sein? du bekommst Unterhalt, Kindergeld und Verdienst hinzu und zahlst deine Wohnung. Das machen andere Leute auch.Wie läuft das mit der Krankenversicherung? Muss ich mich nun selbst verischern?
Das kläre bitte in dieser Situation mit deiner gesetzlichen Krankenversicherung, ich würde selbstverständlich immer auf die für dich kostenloser Familienversicherung plädieren, weil du da ganz einfach monatlich eine Menge Geld sparen kann. Aber das letzte Wort haben die Krankenkassen mit dem Sozialgesetzbuch.Das Kindergeld erlischt ja ab ~7000€, wird das Unterhaltsgeld dort mit angerechnet?
Keine Ahnung, wir sind ein Forum für Existenzgründer und Fragen rund um Existenzgründung, kein Unterhalt oder ähnliche Dinge. Klären das bitte mit einem Rechtsanwalt oder der zuständigen Stelle zum Thema Unterhalt.Da ich kein Gewinn durch das Kleingewerbe mache, muss ich irgendetwas beachten?
ja, du musst genügend Geld am Monatsende übrig haben, um es in, Trinken und deine Wohnung zahlen zu können. Deinen Gewinn oder den entstehenden Verlust muss du in der Einkommensteuererklärung dem Finanzamt erklären. Ansonsten fällt mir nicht ein, was hier beachtet werden muss.Kommentar schreiben
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Hey Lemon,
schau mal bei diesem Kleingewerbe Portal nu-invent.de/ Kleingewerbe-anmelden.htm nach. Dort gibt es spezielle Ratgeber zu genau deinen Fragen.
Die Familienversicherung der Krankenkasse zahlt nur, wenn du nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienst. Liegst du drüber, dann musst du dich selbst versichern. Ich vermute mal, dass du dann nicht mal einen Cent mit deinem Gewerbe erwirtschaften dürftest, sofern nebenher noch der 400 Euro Job Geld abwirft...
Das mit dem Unterhalt weiß ich nicht. Aber bei dem Kindergeld liegt die Grenze meines Wissens noch einen Tick höher bei ca. 7600 Euro.
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Wenn ich auf dieser Seite bereits im ersten Absatz Fehler entdecke, weiß ich nciht, ob das eine seriöse Seite sein kann. Man meldet z.B. kein Kleingewerbe oder Kleinunternehmen an. Beim Gewerbeamt und beim Finanzamt wird, entgegen zur Krankenkasse, kein Unterschied zwischen Kleingewerbe und Vollzeitselbständigkeit gemacht. Das Wort Kleingewerbe ist meist im Volksmund für Nebengewerbe im Gebrauch.
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Hey Torsten,
das Gewerbeamt macht sehr wohl eine Unterscheidung zwischen Gewerbe und Kleingewerbe. Und zwar wurde ich damals beim Anmelden auf die Unterschiede hingewiesen und welche Konsequenzen die Umsatzsteuerbefreiung hat. Letzteres ist auch für das Finanzamt wichtig, sofern die Vollzeitselbständigkeit das Ausweisen der Umsatzsteuer (egal ob mit "richtigem" Gewerbe oder mit Kleingewerbe) beinhaltet.
Zur Anmeldung: Ich würde sagen, man meldet zwar ein Gewerbe an, aber in dem Moment, wo man beim Gewerbeamt sein Kreuz hinter dem Kästchen macht, welches einen von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen lässt, hat man ein Kleingewerbe angemeldet.
Da wir hier in einem Existenzgründerforum sind, hat man es mit Laien und nicht mit Profis zu tun. Von daher finde (und fand ich damals vor der Gründung) eine umgangssprachliche Formulierung für den Einstieg in die Thematik ganz enspannend. Paragraphen, Beamtendeutsch und unverständliche Formulare gibts schon genug auf dieser Welt
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du hast recht, wir sollten trotzdem bei den Fachbegriffen bleiben, sonst redet jeder bald in seiner eigenen sprache und wir verstehen gar nichst mehr. Mit dem Gewerbeamt sollte man das mal testen? Hab das Gefühl, dass das wirklich überall anders behandelt wird. Vom Finanzamt wird zumindest nciht unterschieden in Haupt oder Nebengewerbe, da gibt es nur die Kleinunternehmerregelung
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Interessante Frage. Keine Ahnung wie das anderswo gehandhabt wird, aber ich wurde wie gesagt recht gut beraten (Die Frau schien auch viel Zeit zu haben).War auf jedenfall empfehlenswert und ich kam sehr schnell mit den Formalitäten durch.
Edit: Würde mich nicht wundern, wenns unter der neuen Regierungen Änderungen gibt, die dann mit "entsprechendem Ermessensspielraum" von den Gewerbeämtern umgesetzt werden --> Welcome to the Jungle =)
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