Kleingewerbe zwecks Verkauf von Fotografien

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Hallo,

ich spiele mit dem Gedanken meine Fotos zu Verkaufen. Da ich keine Probleme mit dem Finanzamt bekommen will, muß ich ein Gewerbe Anmelden. Nun stellen sich aber für mich einige Fragen.

-Wenn ich ein Kleinunternehmen Anmelde , muß ich mich zwangsläufig in der Handelskammer eintragen ? Falls ja, muß ich einen Jährlichen Beitrag zahlen, auch wenn ich keine Umsätze habe?

-Muß ich eine Rechtsform angeben ? Ich denke das es eine GbR ist, liege ich da Richtig in meiner Vermutung.

-Wie läuft das mit dem Nachweis der Umsätze. Muß ich diese jährlich beim Finanzamt vorlegen .

-Von der Umsatzsteuer ist man als Kleinunternehmer bis zu einer Grenze von 17.900€ befreit. Wenn ich das Richtig verstehe muß ich darunter von den Voraussichtlichen Umsätze nichts versteuern.

Leider ist das absolutes Neuland für mich und durch den Ratgeber bin ich nicht viel schlauer geworden, Daher stelle ich jetzt einfach mal diese Fragen die mich bis jetzt davon abgehalten haben auf die Gemeinde zu gehen und das Kleingewerbe zu beantragen.

Vielen Dank schon mal für die Antwort.

Viele Grüße

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Antworten

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    Hier rate ich dringend, an einem Gründerseminar teilzunehmen!!!

    Nur ein Tip: wenn man allein startet, ist man ein Einzelunternehmer. Ins Handesregister müssen sich Kaufleute, GmbH, OHG ... eintragen.

    Einmal lesen reicht leider nicht.


  • +0 -0

    Grundsätzlich stimme ich Dr. Wolf zu, ein Existenzgründerseminar hilft auf jeden Fall, trotzdem versuche jedoch die einzelfragen zu beantworten. Außerdem mein Tipp zu unserem E-Book zum Nebengewerbe.

    1. Nein, wenn Sie die IHK meinen, dort sind sie Pflichtmitglied, eventuell auch bei der HWK, das kommt aber von Amtswegen über die Gewerbeanmeldung. Also keine schlafenden Hunde wecken.
    2. In der Regel gründet man als Einzelunternehmer, dass muss man beim Gewerbeamt sagen, wird auch nciht extra erfasst, meist acu die regel oder der Standart für Gründer.
    3. Steuerberater fragen und kontaktieren.
    4. Bitte die Artikel zum Thema Kleinunternehmerregelung lesen

    Bitte erst Gewerbe anmelden, wenn die meisten Fragen geklärt sind, sonst geht´s in die Hose.


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