Kleingewerbe während Elternzeit
(3 Antworten)Hallo...
... ich suche schon seit Tagen im Web eine Antwort auf folgende Frage:
Ich bin seit Februar in Elternzeit und bekomme bis Dezember 2008 Elterngeld.
Jetzt wurde mir bei Tupper die Tätigkeit als Gruppenberaterin angeboten.
Ich möchte aber alles korrekt anmelden und habe keine Ahnung wie.
Ein Teil sagt mir, ich soll ein Kleingewerbe im Nebenjob anmelden. Somit brauche ich ja nur eine Gewinn- und Verlustrechnung bei der Steuererklärung anzugeben.
Aber was passiert mit meinem Elterngeld?
Lösst nicht ein Gewerbe die Elternzeit ab? Habe ich dann noch Anspruch auf Elterngeld?
Ich weiß ja auch jetzt noch nicht, ob ich Gewinn mache bzw. wie hoch der wäre.
Ich brauche eine rechtlich korrekte Lösung, ein Gewerbe amelden zu können und gleichzeit nicht auf mein Elterngeld verzichten zu müssen.
War jemand in einer ähnlichen Situation?
Bitte, bitte sagt mir, was ich tun kann..
Liebe Grüße
lehnhati
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Antworten
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hallo lehnhati,
kurz recherchiert und das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) gelesen. dort in § 1 steht, wer nicht erwerbstätig ist oder nicht voll erwerbstätig.
volle erwerbstätigkeit heißt, so das beeg unter http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/index.htmlEine Person ist nicht voll erwerbstätig, wenn ihre wöchentliche Arbeitszeit 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt, sie eine Beschäftigung zur Berufsbildung ausübt oder sie eine geeignete Tagespflegeperson im Sinne des § 23 des Achten Buches Sozialgesetzbuch ist und nicht mehr als fünf Kinder in Tagespflege betreut.
Das steht in Abs. 6 des § 1 BEEG http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__1.html
Das heißt also maximal ein Nebengewerbe anmelden, denn das umfasst maximal 15 Stunden die Woche.
eine andere frage ist, wie viel man mit dem nebengewerbe hinzuverdienen kann, ohne das das elterngeld gekürzt wird. das steht auch im gesetz ich schätze mal http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__3.html da steht was von 300 eur. aber sicher bin ich mir nicht, im zweifel einen anwalt befragen oder bei der kindergeldstelle (arbeitsagentur) anrufen und eine auskunft einholen.
Fazit:
nebengewerbe anmelden und nicht mehr Gewinn (Einnahmen minus ausgaben) nicht mehr als der vom amt oder anwalt gesagte betrag. das denke ich kann durchschnittlich auf einen monat runtergerechnet erfolgen. wenn also in einem monat mal mehr dafür im anderen weniger verdient wird, ist der durchschnitt zu nehmen. aber wie geschrieben, anwalt oder kindergeldstelle befragen.
viel erfolg dabei und eine antwort, wie es nun wirklich genau ist wäre echt super.
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