Kleingewerbe und viele Fragen
(2 Antworten)Ich bin ganz normal angestellt und arbeite 39 Stunden/Woche. Ich könnte einen Nebenjob als Kleingewerbebetreibender ausüben. Diese hat mit meinen Hobby zu tun. Ich möchte Nahrungsergänzung und speziellen Haustierbedarf "weiter"verkaufen. Ich habe keine Ahnung wieviel Umsatz oder Gewinn ich machen werden. Es wird sich aber in einem sehr kleinen Rahmen bewegen.
Da ich nirgendswo im Internet eine vollständige Auflistung von Kosten, die dadurch für mich entstehen, finde, wollte ich nachfragen, ob hier eine zu finden ist.
Bisher habe ich folgende Informationen gefunden:
Ich benötige:
- Betriebshaftpflicht
- Betriebsrechtschutz
weiterhin:
- keine komplette Buchführung für die Steuererklärung reicht Einnahmen-Ausgaben (Handhandhabung Umsatzsteuer ist mir ebenfalls klar)
Frage: Wie ist das mit Krankenversicherung, Sozialversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und Co.?
Ich habe gelesen, dass Krankenversicherung verpflichtend ist. Ich bin im hauptjob gesetzlich versichert. Muss ich jetzt eine zweite Krankenversicherung abschließen? Ist die getrennt von dieser zu behandeln?
Wann und wie zahle ich die und ist die dann auch Gewinnabhängig?
Was ist wenn ich Verlust mache?
Wie ist das mit der Gewerbesteuer?
Ist es wirklich möglich, dass man 500€ Umsatz macht und 100€ Gewinn im Monat, man aber 200€ Krankenkassenbeitrag zusätzlich bezahlen muss?
Was kommt noch auf der "Pflichtkostenseite" auf mich zu?
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Existenzgründer, welche hauptberuflich als Angestellter arbeiten (wie du), müssen sich bei einer nebengewerblichen Selbstständigkeit nicht zusätzlich krankenversichern, solange sie unter 18 Stunden in der Woche nebengewerblich arbeiten und die Nebentätigkeit deiner hauptberuflichen Tätigkeit untergeordnet bleibt. Deine Selbstständigkeit musst du der Krankenkasse aber dennoch melden.
FAQ
Zu Gewerbesteuer
Natürlichen Personen und Personengesellschaften steht ein Freibetrag in
HÖhe von 24.500,- EUR zu. Das bedeutet, dass vom Gewerbeertrag der
Freibetrag abgezogen wird. Liegt bspw. der Gewerbeertrag eines
Unternehmens bei 18.000,- EUR abzgl. des Freibetrages von 24.500,- EUR
verbleibt ein Betrag von ./. 6.500,- EUR. In dem Fall ist keine
Gewerbesteuer zu zahlen.
http://www.gruenderlexikon.de/blog/2009/08/19/e-book-die-haeufigsten-fragen-zur-existenzgruendung/Kommentar schreiben
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Zu den Kosten kann ich meinen Artikel empfehlen:
Welche Kosten kommen monatlich auf einen Existenzgründer zu?
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