Kleingewerbe und Steuern
(1 Antwort)Hallo,
ich möchte ein Kleingewerbe anmelden und hauptsächlich Dienstleistungen abieten. Allerdings kann es auch mal vorkommen das ich sachen kaufe und wieder verkaufe mit entsprechendem Gewinn. Darf ich das überhaupt mit der weiterverkauf geschichte und wie sieht es da mit den steuern aus. Denn wenn ich nur eine dienstleistung anbiete kann ich die Mwst ja weglassen. aber wenn ich nun etwas verkaufe muss ich diese ja angeben.
Ich denk mal nicht das man für dienstleistungen keine angeben kann und bei verkäufen dann wiedderum doch oder?
mfg
timo
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Antworten
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Hallo,
Mehrwertsteuer (= Umsatzsteuer) ja oder nein
ist nicht abhängig von der Art des ausgeübten Gewerbes, sondern von der Art der erbrachten Leistung und - bei Kleinunternehmern - von der Höhe der Umsätze innerhalb eines Kalenderjahres.
Erzielen Sie nicht mehr als 17.500 EUR Umsatz im Kalenderjahr, unterliegen Sie als Kleinunternehmer nicht der Umsatzsteuer.
Also egal welche Art Umsatz/Geschäft getätigt wird, Ihre Rechnung wird grundsätzlich ohne Umsatzsteuer gestellt.
Liegt der Gesamtumsatz über 17.500 EUR, fällt in der Regel immer Umsatzsteuer an.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.
Gruß
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/ Steuerberater
http://www.steuernplusberatung.de
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