Kleingewerbe und EÜR, muss ich Abschreiben ?

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Hallo zusammen,

ich führe seit einigen Monaten ein Kleingewerbe (nach §19UStG). Nun stehen einige größere Anschaffungen an.

Muss ich in meinem Falle entsprechend der gesetzlichen Vorgaben abschreiben oder darf ich darauf verzichten und alles als Sofortaufwand buchen? Wie verbuche ich das ganze in meiner EÜR?

Ich möchte meinen Buchführungsaufwand natürlich so gering wie möglich halten.

Leider habe ich kein passendes Thema gefunden. Sollte ich es übersehen haben, bitte den Link ergänzen


Vielen Dank.

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