Kleingewerbe und EÜR, muss ich Abschreiben ?
(3 Antworten)Hallo zusammen,
ich führe seit einigen Monaten ein Kleingewerbe (nach §19UStG). Nun stehen einige größere Anschaffungen an.
Muss ich in meinem Falle entsprechend der gesetzlichen Vorgaben abschreiben oder darf ich darauf verzichten und alles als Sofortaufwand buchen? Wie verbuche ich das ganze in meiner EÜR?
Ich möchte meinen Buchführungsaufwand natürlich so gering wie möglich halten.
Leider habe ich kein passendes Thema gefunden. Sollte ich es übersehen haben, bitte den Link ergänzen
Vielen Dank.
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Hallo!
Du musst ganz normal nach den gesetzlichen Vorgaben abschreiben. Das hat nichts mit dem § 19 UStG zu tun. Der sagt ja nur aus, dass Du als Kleinunternehmer nicht umsatzsteuerpflichtig bist.
Machst Du denn Deine Buchführung selbst oder hast Du einen Steuerberater?
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Das die Abschreibung nichts mit dem §19 zu tun hat, ist mir in diesem Zusammenhang bereits bewusst (ich habe es der Vollständigkeit halber aufgeführt).
Ich mache meine Buchführung selbst, bisher auch ohne Fakturierungssoftware. Daher hatte ich insgeheim gehofft, mir die Rechnerei mit der Abschreibung ersparen zu können.
Gruß
Kommentare
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Hallo zusammen,
Ich mache meine Buchführung selbst, bisher auch ohne Fakturierungssoftware. Daher hatte ich insgeheim gehofft, mir die Rechnerei mit der Abschreibung ersparen zu können.
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eher verzichten als sofort als Betriebsausgaben abzuschreiben. Die Nutzungsdauer musst du schon einhalten.
Gib mal ein paar Zahlen, Beisiele.
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