Kleingewerbe ohne Umsatzsteuer
(2 Antworten)Hallo ihr Lieben,
ich hab ein paar Fragen zu nem Kleinbetrieb bzw Gewerbe. Mein Freund hat im Juni ein Gewerbe angemeldet als Selbstständiger Fliesenleger und hat auch einenSteuerberater der gleichzeitig auch Buchhalter ist. Letzte Woche kam ein Brief von der Handwerkskammer, das er sich da eintragen lassen muss. Jetzt meine erste Frage:
- darf er Aufträge ausführen obwohl er noch nicht in der Handwerksrolle eingetragen ist? ( Es dauert ja immer etwas bis die Eintragung fertig ist und er seine Handwerkskarte bekommt, daher meine Frage)
- Bei der Handwerkskammer müssen Jahresbeiträge gezahlt werden, weiss jemand wieviel das bei nem Fliesenleger ungefähr sein kann? Und muss man das einmal im Jahr bezahlen oder geht das auch pro Monat?
Als er das Gewerbe angemeldet hatte war er noch unbefristet auf Vollzeit beschäftigt, musste dann aber am Knie operiert werden und wurde daraufhin zum 15. August gekündigt. Nach dem erhalt der Kündigung hat er sich sofort Arbeitslos gemeldet und die beim Arbeitsamt meinten, er soll den Antrag fürs Arbeitslosengeld erst abgeben wenn er wieder gesund ist bzw ca ende August. ( Solang sollte er krankgeschrieben sein.)
- Muss er den Antrag jetzt auch abgeben obwohl er ab nächste Woche Mittwoch seinen ersten Auftrag hat und jeden Tag dort vollzeit beschäftigt ist? Gründungszuschuss kann er ja nun nich mehr beantragen, da es ja vor der Existenzgründung beantragt werden muss, aber bekommt er trotzdem Arbeitslosengeld oder sonstige Zuschüsse? Denn es war ja nicht vorrauszusehen das er gekündigt wird.
Ich weiss ich hab viele Fragen, aber besser viel Fragen als dumm sterben.
Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer, heisst es das er quasi Brutto für Netto arbeitet. Heisst das er muss von dem was er kriegt ausser die normalen Fixkosten nix mehr an Steuern abführen muss?
Was hat er für Fixkosten bzw was muss er an Versicherungen usw haben was wirklicht Pflicht und notwendig ist? Ich konnte auch niergendwo eine genaue Auflistung davon finden. Und welche Versicherungen sind da empfehlenswert, vielleicht gibts ja auch so eine Art rundum Paket irgendwo, was uns jemand empfehlen kann.
So ich glaub das waren erstmal die wichtigsten Fragen. Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.
Lieben Gruss Nefi
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Hi,
darf er Aufträge ausführen obwohl er noch nicht in der Handwerksrolle eingetragen ist? ( Es dauert ja immer etwas bis die Eintragung fertig ist und er seine Handwerkskarte bekommt, daher meine Frage)
Wenn er´s keinen sagt ...
Was keiner weiß macht keinen heiß. Nicht so viel nachdenken, machen. Wenn er sich ohnehin einträgt ist doch alles in Butter.Bei der Handwerkskammer müssen Jahresbeiträge gezahlt werden, weiss jemand wieviel das bei nem Fliesenleger ungefähr sein kann? Und muss man das einmal im Jahr bezahlen oder geht das auch pro Monat?
Das kommt auf seinen Gewinn an, frag bei der HWK nach, das kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
Tipp: IN den ersten Jahren sollte er als Gründer Beitragsfrei sein, so ist das zumindest bei uns in Thüringen.Muss er den Antrag jetzt auch abgeben obwohl er ab nächste Woche Mittwoch seinen ersten Auftrag hat und jeden Tag dort vollzeit beschäftigt ist?
Das gehört leider nicht in unseren Schwerpunkt, frag das Arbeitsamt, so etwas ist im SGB festgelegt. Wenn die nicht antworten wollen oder dir Auskunft geben wollen, frag einen Anwalt oder drohe damit. Wir beschäftigen uns nur mitExistenzgründung, nicht mir Arbeitslosigkeit. Sorry..Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer, heisst es das er quasi Brutto für Netto arbeitet. Heisst das er muss von dem was er kriegt ausser die normalen Fixkosten nix mehr an Steuern abführen muss?
Steuern schon, unter Umständen Einkommensteuer. Dazu mehr unter:
Wie viele Steuern muss ich auf meinen Gewinn bezahlen? FAQ 30
Das sollte aber ein Steuerberater auch vermitteln können.was muss er an Versicherungen usw haben was wirklicht Pflicht und notwendig ist?
Als eingetragener Handwerker uU. eine Rentenversicherung (das solte aber die Handwerkskammer bauch wissen und entsprechend beraten können), dazu hier mehr:
Gibt es eine Pflicht zur Rentenversicherung bei Existenzgründer?
Nebenberuflich Selbstständige und deren Rentenversicherungspflicht
Ansonsten ´ne Krankenversicherung.
Hier noch ein artikel, was so für Kosten auf sie zu kommen:
Welche Kosten kommen monatlich auf einen Existenzgründer zu?
Im Grunde gibt es keine Pflichtfixkosten bis auf Rentenversicherung (aber auch nicht immer) und Krankenversicherung. Bei andwerkern empfiehlt sich eine Haftpflicht (gewerblich), ist aber kein Pflicht. Habe hier mal eine Seite mit Angebot für Gewerbeversicherungen zusammengestellt. Da kann man sich unverbindlich erkundigen, ohne weitere Verpflichtungen.
Ach so, mein E-Book lesen = Pflicht
E-Book: Die häufigsten Fragen zur ExistenzgründungKommentar schreiben
Kommentare
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Hallo,
ich hab den Beitrag mal kurz überflogen und nachfolgend noch ein paar allgemeine Hinweise aus Steuerberater-Sicht:
- selbständige, in der Handwerksrolle eingetragene, Handwerker unterliegen in der Regel der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für mindestens 18 Jahre (!)
- auch wenn aufgrund der Kleinunternehmer-Regelung keine Umsatzsteuer anfällt, so unterliegt der erzielte Gewinn (Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben) doch der Einkommensteuer. Bei einem ledigen steuerpflichtigen fällt, je nach Höhe der privaten Versicherungsbeiträge, ab ca. 12.000 Gewinn Einkommensteuer an.
In jedem Fall empfiehlt sich die persönliche Beratung durch einen Steuerberater. Dessen Kosten sind erstens niedriger als man allgemein denkt und zum anderen hinsichtlich der betrieblichen Beratung steuerlich abzugsfähig.
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