Kleingewerbe/Kleinunternehmer Bereich Kunst / Antiquitäten
(1 Antwort)
Zunächst einen guten Abend an Alle!
Ich konnte trotz intensiven Querlesens leider noch keine Antwort auf meine Problematik finden. Ich werde versuchen die Dinge in einzelne Fragen/Beiträge zu trennen, ich hoff dies gelingt mir da die Materie doch recht stark zusammenhängt.
Die Eingangsituation ist wie folgt. Ich bin vollzeitbeschäftigt und beabsichtige ggf. mein Hobby zu einem Nebengewerbe als Kleinunternehmer zu machen. Seitens meines AG bestünden keinerlei Einwände.
Es würde sich um die Problematik Papierantiquitäten/Kunst/Bücherund andere Kleinantiquitäten drehen welche ich seit vielen Jahren sammele. Da ich aufgrund der jahrelangen Sammlertätigkeit recht tief in der Materie stehe und ich Spaß daranhabe kam mir der Gedanke solche Dinge eventuell auch gezielt zu erwerben um sie weiterzuverkaufen. Soweit so gut, bis dahin ist mir klar das es gewerblicher Handel wäre und ich dies als Kleinunternehmer (in den bekannten Umsatzgrenzen) tun könnte.
1. Frage. Ich müsste beim hiesigen Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden, den Fragebogen des FA ausfüllen und deren Rückmeldung abwarten und das war es zunächst von meiner Seite. Ist das soweit richtig?
Jetzt die 2., etwas speziellere Frage.
In meiner eigen Sammlung befinden sich sehr umfangreiche Bestände (z.B. an Graphiken und Büchern) welche ich vor vielen Jahren (Ende der 70er Jahre) von meinem Grossvater vererbt bekommen habe der seinerseits Jahrzehnte gesammelt hat. Vieles davon ist noch ungesichtet und muss noch aufgearbeitet werden. Nun werde ich davon definitiv einen Großteil nicht behalten und könnte diesen dementsprechend auch veräussern. Wie verhält es sich mit diesen Objekten da diese ja nicht zum Zwecke der Veräusserung erworben wurden? Es würde also irgendwann dazu kommen in welcher extra angekaufte Objekte und bereits seit Jahrzehnten vorhandene Erbstücke "gemischt" verkauft werden würden. Wie ist das steuerlich bzw. in der Buchführung? Was gibt es dabei eventuell noch Wichtiges zu beachten?
Vielen Dank und beste Grüsse,
Marko
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Antworten
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zu 1.) ja, das ist ok. Fragebogen des FA ausfüllen
außerdem können sie mal unser ebook zur existenzgründung im nebengewerbe laden und lesen, da steht ncoh mehr hilfreiches drin.
zu 2.) eigentlich recht einfach, diese besagten stücke werden zum Zeitwert oder Teilwert in das Betriebsvermögen eingelegt (stichwort: Privateinlage) das führt dazu, dass sie diese als Aufwand gewinnmindernd abschreiben können. wenn sie diese stücke dann zu einem anderen wert (höher oder niedriger) verkaufen, ist das ein umsatz. unterm strich haben sie dann buchhalterisch plus oder minus gemacht. dazu gibt es aber mit sicherheit im betriebsausgabenlexikon passende fragen, die vom dortigen steuerberater bereits umfassend und rechtssicher beantwortet wurden.
hier ist was ähnliches mit privateinlagen
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