Kleingewerbe für Maschinenstrickerin
(3 Antworten)Hallo Alle zusammen,
Folgendes habe ich vor: Da ich leidenschaftlich gerne und das auch schon seit meiner Kindheit, stricke, möchte ich mir ein oder zwei Strickmaschinen kaufen und für Kundenaufträge stricken. Stricken ist wieder im Trend und auf diese Welle möchte ich aufspringen. Aufträge sind da nur sind meine Hände nicht so schnell wie eine Strickmaschine. Seit dem ich zur Pflege meiner Schwiegermutter meinen Vollzeit Job als Köchin aufgegeben habe, hätte ich Zeit nebengewerblich etwas zu schaffen.
Nun meine Fragen: Melde ich erts das Gewerbe an und kaufe dann die Strickmaschine, oder umgekehrt?
Welche Fördermittel kann ich beantragen?
Da ich ein Rehafall bin habe ich bei meinem Rententräger, bevor ich den Gedanken zum Gewerbe hegte, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt. Diese werden mir bewilligt, wenn ich einen Arbeitgeber finde der mich einstellt. Es gibt für Gesunde keine Arbeit, geschweige denn für welche mit beeinträchtigter Leistungsfähigkeit
Darauf hin war ich Montag beim AA, aber null Arbeit für mich. Bei dem Gespräch teilte ich meinem Vermittler meine Pläne mit und er war der Meinung, dass der Rententräger Überbrückungsgeld zahle, wenn ich mich Selbstständig mache. Stimmt das? Über Antworten würde ich mich freuen.
Liebe Grüße
wassermann62
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Antworten
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Hallo wassermann62,
gute IDee. Meine Mutter stammt auch aus der Branche, daher kenne ich mcih da etwas aus.Nun meine Fragen: Melde ich erts das Gewerbe an und kaufe dann die Strickmaschine, oder umgekehrt?
Das ist letztlich egal. Wichtig ist nur, eine ordnungsgemäße Rechnung zu bekommen, so dass die Investition auch in die Buchführung aufgenommen und eine Auswirkung auf den Gewinn hat.
Meine Empfehlung: Erst Gewerbe anmelden, dann Maschinen kaufen, so dass die Rechnung in den Zeitraum der Selbständigkeit fällt. Sollte Sie davor reinfallen, spricht man vonvorweggenommenen Betriebsausgaben
Vorweggenommene Betriebsausgaben sind an sich nichts schlimmes, wenn sie wirtschaftlich und zeitlich im Zusammenhang mit der Gewerbeanmeldung oder der gewerblichen Tätigkeit stehen. problematisch ist es aber nur, wenn der Unternehmer vorGewerbeanmeldung eine Sache kauft und dafür keiner Rechnung bekommt. Dann ist der Nachweis der vorweggenommenen Betriebsausgabe verhältnismäßig gesehen schwerer. Also immer eine ordnungsgemäße Rechnung auf den Firmennamen ausstellen lassen, mit Datum, Betrag und einer richtigen Beschreibung des verkauften Artikels.
Mehr zum Thema richtige Rechnung und Pflichtbestandteile einer Rechnung finden Sie auf folgender Seite:
http://www.betriebsausgabe.de/rechnungen.phpWelche Fördermittel kann ich beantragen?
solange sie eine eben gewerbliche Tätigkeiten angemeldet haben und auch nachgehen, wird es mit Fördermitteln sehr schwer werden. Es gibt eventuell die so genannte Investitionszulage, die beim Finanzamt zu beantragen ist. Dazu sind aber spezielle Voraussetzungen einzuhalten, so z. B. die Branche in der sie arbeiten und auch das Wirtschaftsgut muss bestimmter Voraussetzungen erfüllten. das sollte allerdings mit einemSteuerberater beantragt werden. Für die eigentliche Gründung, ihr Nebengewerbe beziehungsweise ihre Tätigkeit in Nebengewerbe werden Sie keine Existenzgründungszuschüsse von der Arbeitsagentur erhalten, da diese nur bei einer hauptberuflichenSelbstständigkeit bewilligt werden.Es gibt für Gesunde keine Arbeit, geschweige denn für welche mit beeinträchtigter Leistungsfähigkeit
da sie wohl recht und das ist eigentlich schadedass der Rententräger Überbrückungsgeld zahle, wenn ich mich Selbstständig mache.
das kann ich nicht mit Gewissheit sagen, da ich mich mit der Rentenversicherung und dem Rententräger nicht auskennen. Da sie selbst auch Leistungen vom Rentenversicherungsträger beziehen, sollten Sie sich mit diesem direkt auseinander setzen. Wenn es sich allerdings um eine voll berufliche Selbstständigkeit (die Krankenkassen definieren das so, wenn sie mehr als 15 Stunden pro Woche in dem Gewerbe arbeiten) handelt, haben sie unter Umständen auch Anspruch auf den Gründungszuschuss der Arbeitsagentur. sofern sie noch mindestens 90 Tage Restanspruch vom Arbeitslosengeld 1 haben, dürfte dem nichts im Wege stehen.
Zur Geschäftsidee Stickerei mit Strickmaschinen:
Wenn sie das hauptberuflich machen, sollten sie schon ziemlich viele Kunden und Aufträge im petto haben. die Branche ist ziemlich hart und der osteuropäische Markt sehr billig. Auch China rückt immer weiter in das westliche Ausland und verkauft insbesondere in Deutschland Billigprodukte und auch Plagiat der also Raubkopie von Originalen aus dem Westen. da hat man es als Existenzgründer mit einer oder zwei Strickmaschinen sehr schwer Lohnware oder Auftragsware zu finden.
Monatlich 1.000 € Mindestgewinn?
hauptberuflichen heißt in dem Sinne, monatlich sollten nach Abzug aller Kosten mindestens 1000 € übrig bleiben, oben die privaten Kosten wie wieder, essen trinken und Kleidung decken zu können. Ich weiß, dass 1000 € viel sind und auch von mir hier nur pauschal angenommen. Ich habe aber während meiner Beratungszeit als freiberuflicher Gründungsberater der KfW meiner Erfahrungen gemacht und sehe diese 1000 € als pauschaler Mindestsatz, der sich sehr oft bestätigt hat.
Alternative zur hauptberuflichen Selbstherrlichkeit
ich würde an ihrer Stelle zunächst auf Fördermittel verzichten und die Geschäftsidee im Nebenjob probieren. Dadurch sparen Sie die monatlichen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, die Jahr seit diesem Jahr auch wieder gestiegen sind. So können Sie pauschale erstmal 300 € sparen und trotzdem die Geschäftsidee ausprobieren. Sollte sie sich als lukrativ erweisen, können sich später aber doch daraus eine hauptberufliche Vollzeitbeschäftigung auf selbstständiger Basis machen. Auch dazu habe ich einen Artikel mit dem TitelSelbständigkeit aus einem Nebenjob aufbauen geschrieben. Das Problem dabei ist in ihrer Situation allerdings, dass der Rentenversicherungsträger ihre Einkünfte aus dem Nebengewerbe bei der Rente anrechnen kann. Daher sollten Sie sich bei der Rentenversicherung erkundigen, wie viel sie zur Rente dazuverdienen dürfen, ohne dass dieser gekürzt wird.
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Das Problem dabei ist in ihrer Situation allerdings, dass der Rentenversicherungsträger ihre Einkünfte aus dem Nebengewerbe bei der Rente anrechnen kann. Daher sollten Sie sich bei der Rentenversicherung erkundigen, wie viel sie zur Rente dazuverdienen dürfen, ohne dass dieser gekürzt wird.
das hab ich nicht so richtig verstanden.
Ich bekomme noch keine Rente. Ich bekomme Pflegegeld aus der Rentenkasse meines Schwiegervaters. Sonst nichts, kein Harz IV. Und die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bekomme ich ja nur wenn ich einen Arbeitgeber find. Mit dem Gewerbe hat das nichts zu tun.
wassermann62
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Hallo Wassermann62.
Ich möchte mich kurz erkundigen wie alt du bist? Kurze Info würde mich sehr freuen.
GRüße
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