Kleingewerbe für eigene Kunst, Handarbeiten als Beamter

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Hallo in die Runde,

ich bin - trotz Beamtenstatus - eine recht kreative Haut und würde meine "Machenschaften" auch gerne ein bisschen Vermarkten. Zum einen, um meine kreativen Hobbys zu finanzieren und auch, um evtl. durch den Verkauf und die damit verbundenen Aktionen ein wenig mehr Aufmerksamkeit für meine Kunstwerke zu erzielen. Jaja, der Künstler lebt nicht nur von der Kunst allein ...
Ich weiß nur nicht genau, wie ich es rechtlich einwandfrei (allein schon wegen meines Beamtenstatus) anfangen soll. Wer kann mir - evtl. aus eigener Erfahrung - weiterhelfen?
Ich möchte neben meinen Gemälden und kleinen Skulpturen auch selbstgemachten Modeschmuck, gestrickte und genähte Bekleidungs-Einzelteile und selbstgemachte Wohndeko anbieten.

Dass ich das dann beim Dienstherrn als Nebentätigkeit anmelden muss, ist klar. Sicher muss ich auch ein Kleingewerbe anmelden. habe schon gelesen, dass ich das wohl beim Ordnungsamt der Gemeinde tun muss und dass dann das Finanzamt in Kenntnis gesetzt wird und ich dort dann entscheiden muss, dass es eben ein Kleingewerbe und kein normales Gewerbe wird. Ich gehe nämlich überhaupt nicht davon aus, dass ich in den ersten Jahren (oder jemals ... soll ja auch ein Hobby und somit ein Nebenerwerb bleiben) über die 17.500 Euro-Grenze kommen würde.

Aber kann oder muss ich dem Ganzen dann einen Namen geben?
Kann oder muss ich den schützen lassen? (Namensschutz oder Markenschutz erforderlich?)
Kann ich damit dann auch einen Onlineshop betreiben oder müsste ich dafür dann wieder ein normales Gewerbe anmelden?
Darf ich Werbung für das Kleingewerbe machen und wenn ja, was gibt es zu beachten?
Darf ich als angemeldetes Kleingewerbe auf die Märkte (Flohmärkte, Kunsthandwerk, Basare, Weihnachtsmärkte) in der Gegend oder brauche ich dafür dann wieder eine Reisegewerbekarte?
Und wenn ich in meinem Atelier gelegentlich Workshops und Malkurse für Kinder und /oder Erwachsene anbieten würde, müsste ich da wieder etwas anderes beantragen oder mir genehmigen lassen?
Kann ich, wenn ich ein Kleingewerbe anmelde, gar keine Kosten irgendwie steuerlich absetzen (Material, Anschaffungen, Werbematerial)?
Und jetzt noch meine Königsfrage: wenn ich jetzt ein privates Kunststudium beginne, kann ich die Kosten dafür dann im Hinblick auf das Gewerbe steuerlich irgendwie geltend machen?

Ich sage schon mal danke im Voraus für jeden hilfreichen Tipp.
Gruß, wattstern

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Antworten

  • +0 -0

    HAllo wattstern,

    danke für die sehr ausführliche Frage, welche ich versuchen werde zu beantworten.

    Dass ich das dann beim Dienstherrn als Nebentätigkeit anmelden muss, ist klar.


    ok, aber bitte auch art und umfang der tätigkeit mit melden.

    Sicher muss ich auch ein Kleingewerbe anmelden.


    JA, und zwar bei zuständigen Gewerbeamt. Dieses meldet dann automatsich an das zuständige Finanzamt.

    Aber kann oder muss ich dem Ganzen dann einen Namen geben?


    Einen Markennamen auf keinen Fall, wenn dann nur eine Firmenbezeichnung für die Rechnungen etc. z.B. Kunstwerkstatt Müller oder so, dazu kann aber das gewerbeamt mehr sagen.

    Die Firmenbezeichnung wird aber nirgends eingetragen oder geschützt. Das kann man zusätzlich machen kostet aber richtig Geld.

    Kann ich damit dann auch einen Onlineshop betreiben oder müsste ich dafür dann wieder ein normales Gewerbe anmelden?


    Muss man nciht, kann man. Ein separates Gewerbe wäre dazu nicht nötig, man meldet das gleich beim Gewerbeamt insgesamt an, also künstlerische Tätigkeit mit Onlineshopverkauf oder so.

    Fraglich wäre ncoh, ob überhaupt ein Gewerbe angemeldet werden muss, da es sich hier auch um eine freiberufliche Tätigkeit handeln könnte, wozu Steuerberater Kexel sicher mehr schreiben kann. Wo zum Beispiel die Abgrenzungen liegen usw. Der künstlerische und kreative Part muss dem gewerblichen überwiegen, denke ich. In wieweit und ob überhaupt kann auch das Finanzamt entscheiden.

    Darf ich Werbung für das Kleingewerbe machen und wenn ja, was gibt es zu beachten?


    JA, das ist kein Problem. Beachten m.E. keine steuerlichen Hintergründe nur betriebswirtschaftliche. So zum beispiel: Wie viel Werbung ist betriebswirtschaftlich ok, wann ist es unsinnig. Welche Zielgruppe und wo soll geworben werden.

    Darf ich als angemeldetes Kleingewerbe auf die Märkte (Flohmärkte, Kunsthandwerk, Basare, Weihnachtsmärkte) in der Gegend oder brauche ich dafür dann wieder eine Reisegewerbekarte?


    Bei Märkten ist, sofern eine gewerbe vorliegt, also eine gewerbeanmeldung erfolgen muss, ein reisegewerbe anzumelden. das kostet wieder mehr. dazu kann dann aber auf jeden fall das gewerbeamt nähere auskünfte erteilen.

    Und wenn ich in meinem Atelier gelegentlich Workshops und Malkurse für Kinder und /oder Erwachsene anbieten würde, müsste ich da wieder etwas anderes beantragen oder mir genehmigen lassen?


    Ggf. bei der Gewerbeanmeldung mit in die Tätigkeitsbeschreibung aufnehmen. Auch ist hier eine etwaige umsatzsteuerbefreiung aufgrund von lehrtätigkeit zu klären, was bei einer an sich steuerbefreiten kleinunternehmertätigkeit unbeachtet bleiben kann.

    Alle anderen Fragen sollte der Herr Kexel beantworten.

    Tipp: Selbst erstellte Kunst kann man unter Umständen bei ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay ganz gut verkaufen und dies dann später mit einem onlineshop kombinieren.


  • +0 -0

    Aus gegebenem Anlass haben wir zum Thema Mit einem Onlineshop Geld verdienen, nichts leichter als das einen Artikel geschrieben.


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