Kleingewerbe bzw. Gewerbeanmeldung bei Minijob?
(3 Antworten)Hallo,ich hoffe jemand kann mit weiterhelfen:
Mein Mann (Berufstätig) und ich (Hausfrau) waren bis dato in unserer Wohnanlage mit 3 Häusern als 400€ Jobber eingesetzt. Hausmeister-300€ mtl,Putzfrau-225€ mtl. Also kmpl. 525€ mtl. Jetzt hat die Verwaltung gewechselt,und man denkt an,wenn man uns behält,das wir ein Gewerbe anmelden sollen,um eine Rechnung erstellen zu können,damit die unser Entgelt verbuchen können.. Wie mache ich das? Was kostet es mich? Habe ich mtl. Kosten? Ich bin total "planlos" und finde zwar Foren jede Menge,aber werde irgendwie nicht wirklich schlau aus all den Beiträgen.... VIELEN DANK IM VORAUS!!!!!!!!!!!!
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Antworten
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es ist zwar nur eine kleine Frage, würde aber hier den Rahmen sprengen, alles zu beantworten. Ließ zunächst unser kostenloses E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
Da stehen schon einige Fragen und die Antworten dazu drin.
Ein Gewerbe anzumelden ist kein Problem, das kostet vielleicht 15 oder 20 €. Du musst darauf will noch einen steuerlichen Erfassungsbogen vom Finanzamt ausfüllen (der hat es richtig in sich) und am Jahresende in deiner privaten Einkommensteuererklärung keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb angeben. Blöd ist, dass ihr zu zweit seit und entweder eine GbR anmelden müsste oder jeder ein Einzelunternehmen. Das macht die Sache doppelt bürokratisch.
Meine Empfehlung: besucht mal ein Existenzgründerseminar bei der IHK, dort könnt ihr den Dozenten erstmal alle eure Fragen aufs Auge drücken, ohne dafür tief in die Tasche greifen zu müssen. Anschließend können wir entscheiden, ob es sinnvoll ist das zu tun. Auch einSteuerberater ist sicher, für den Fall dass es macht, nicht verkehrt.
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Hallo,
die Frage, ob in Ihrem Fall überhaupt eine gewerbeliche Tätigkeit vorliegt oder doch eine Arbeitnehmertätigkeit, sollte vorrangig beantwortet werden. Sonst kann es nämlich später zu großen Überraschungen kommen, wenn Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden. Im Übrigen ist auch bei der Selbständigkeit die Sozialversicherung nicht zu unterschätzen.
Sind Sie nur für einen Auftraggeber tätig und unterliegen Sie dessen Weisungen, dann handelt es sich in aller Regel um eine Arbeitnehmertätigkeit.
Sie sollten sich persönlich beraten lassen - das Internet genügt in Ihrem Fall nicht.
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