Kleingewerbe , Arbeitslosenhilfe , ohne Wohnung ,
(1 Antwort)Hallo ,
Lebenskünstler und Träumer braucht Hilfe :
Nun , fange ich mal von vorne an , ich habe letzmalig 1990 auf Steuerkarte gearbeitet. Ich habe keine Berufsausbildung , aber in ca 15 verschiedenen Berufen Erfahrung . Nun will ich endlich mal aus de Puschen kommen und ein Kleingewerbe als Schrotti und im Forstwesen mit Reisegewerbeschein zum 01.01.10 anmelden .
Fast 20 Jahre habe ich mich mit 400 Euro Jobs oder anderen nicht Steuerflichtigen Arbeiten (.) über´s Wasser gehalten . Ich habe keine Schulden , bin nicht Staffällig geworden und habe keinen Anhang .
Z.zt. Wohne ich in eine normale Wohnung die das A-Amt zahlt. Allerdings nutze ich diese nicht da ich in meinem Bauwagen , der in z.Zt. in einer gesicherten Gewerbehalle steht wohne. (für die isolierte Halle bezahle ich 100 Eus) Hin und wieder bewohne ich auch mein Schrebergartenhäuschen , wenn die Temperaturen arg niedrig werden .
Nun zu meinen Problemen :
Ich habe beim A-Amt verlauten lassen das ich ein Kleingewerbe anmelden werde . ( Mir reichen 17.500 Euro im Jahr).( Ich lebe schon seit Jahren mit viel , viel weniger.)
1. Man sagte mir das ich mich weiterhin um eine Hauptberufliche Arbeit kümmern muß , und diese auch , wenn sie vom A-Amt vorgeschlagen wird annehmen muß und mein Kleingewerbe abmelden muß.
2. Spätestens Ende März will ich meine Wohnung aufgeben und komplett in meinen Bauwagen ziehen .
Die Gewerbeanmeldung kann ich an besagter Halle melden .
3. Wie wird das dann berechnet , wenn ich keine Wohnung mehr habe beim A-Amt ? Bekomme ich da trotzdem noch Geld vom A-Amt ?
4. Wie ist es mit der Krankenversicherung beim Kleingewerbe ?
Um Hilfe und gescheite Antworten wäre ich Dankbar .
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Antworten
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Hallo Garagenkind,
oder anderen nicht Steuerflichtigen
Das würde mcih mal interessierenMan sagte mir das ich mich weiterhin um eine Hauptberufliche Arbeit kümmern muß , und diese auch , wenn sie vom A-Amt vorgeschlagen wird annehmen muß und mein Kleingewerbe abmelden muß.
Das sehe ich nciht so, denn Kleingewerbe heißt nciht zwangsläufig Teilzeitjob. Wo der Unterschied liegt, haben wir in folgendem Artikel versucht zu erklären:
Wie unterscheiden sich Kleinstunternehmen, Kleinunternehmen, Einzelunternehmen und Nebengewerbe?
Ob man nun wirklich noch zu anderen Arbeiten verpflichtet werden kann, kann ich adhoc nicht sagen, daher obigen Artikel lesen. Es kommt darauf an, dass man die Hauptberuflichkeit nachweist.2. Spätestens Ende März will ich meine Wohnung aufgeben und komplett in meinen Bauwagen ziehen .
Die Gewerbeanmeldung kann ich an besagter Halle melden .
wenn die Halle als Wohnsitz akzeptiert wird, ok. Muss also eine eingetragene Adresse beim Einwohnermeldeamt sein.3. Wie wird das dann berechnet , wenn ich keine Wohnung mehr habe beim A-Amt ? Bekomme ich da trotzdem noch Geld vom A-Amt ?
Bitte das Arbeitsamt fragen, das ist ein Forum zur Existenzgründung, nicht für Arbeitsamt oder derartige Berechnungen.
oder hier:
Arbeitslosengeld 1 online berechnen4. Wie ist es mit der Krankenversicherung beim Kleingewerbe ?
Entweder
Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung
oder
E-Book: Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung
Ich hoffe das hilft erst mal für´s erste.
Bitte neue Fragen neu in die richtige Kategorie posten. Danke
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