Kleingewerbe anmelden was ist wichtig?

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Ich finde die passenden Paragraphen im BGB nicht. Laut Internet ist man Kleingewerbetreibender, solange die Einnahmen nicht über 17.500 Euro (im ersten Jahr) liegen. Dann hat man Eintragungswahlrecht und ist, falls man sich nicht ins HR eintragen lässt, Nicht- Kaufmann. Dann gilt das BGB anstelle des HGB. Und weiter? Was ist man dann? Muss man dann eine Rechtsform wählen? Eigentlich doch nicht. Das heißt, man ist dann weder e.K. noch OHG oder sonstwas, man ist dann einfach "Nichts"?? Wie sieht es dann mit der Haftung aus? Ist Startkapital vonnöten?
An welche Stelle kann man sich bezüglich solcher Fragen wenden?
Wo im BGB finde ich die entsprechenden Paragraphen?
Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte!

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