Kleingewerbe angemeldet ohne in die HWK zu müssen
(2 Antworten)Guten Morgen,
bin so froh diese Seite gefunden zu haben, vielleicht könnt Ihr mir helfen. Ich habe letzten Monat einen Gewerbeschein für ein Kleingwerbe beantragt. ich nähe Baby-Leder-Puschen und würde diese gerne online bei ebay verkaufen, das zu muss ich sagen, daß ich in der Woche vielleicht 4 Paar verkaufe, benötige ich dafür einen Gewerbeschein!?
So und nun hat sich die HWK Lübeck gemeldet und sagt, daß meine Gewerbebezeichnung in das Schuhmacherhandwerk fällt und ich mich mit Meisterbrief etc. eintragen lassen müsste, das will ich natürlich nicht, weil ich das ganze nur hobbymäßig betreibe und es nicht gelernt habe, muss ich jetzt zum Ordnungsamt, den Schein ändern lassen und was lasse ich als angemeldete Tätigkeit eintragen ohne das ich in eine Handwerkskammer muss, ich möchte die Puschen lediglich bei Ebay oder auf dem Flohmarkt verkaufen.....hoffentlich könnt Ihr mir helfen.....bin ein bisschen hilflos....
Danke im voraus... LG Sandra
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hallo sapulino,
benötige ich dafür einen Gewerbeschein!?
Ja, eindeutig.
Bitte dazu unseren Beitrag zum Thema Gewerbeanmeldung lesen.
So sieht das Formular Gewerbeanmeldung aus.
Dadurch bei eBay machen möchtest, kannst du auch gern unsere Reihe zum Thema Existenzgründung mit eBay lesen:
Der Weg zum eigenen Onlinehandel mit oder ohne eBay
Das Problem liegt bei der Meisterpflicht im Schumacherhandwerk. Wenn du dich also mit diesem Job selbstständig machen willst, bekommst du die Gewerbeanmeldung nur, wenn du den Meistertitel nachweisen kannst. Nicht andersrum. Du müsstest nachweisen, dass du nicht herstellt, sondern nur verkaufst. Ich würde an deiner Stelle beim Gewerbeamt sagen, dass du die Schuhe einkaufst und anschließend Weiterverkaufst, so bist du ein Händler und kein Hersteller und die Handwerkskammer hatte nichts mehr zu sagen. Ich würds aber nicht jedem auf die Nase binden.
Ausübungsberechtigung oder Meister FAQ 29Kommentar schreiben
Kommentare
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Hallo Torsten,
ich habe gerade deine Antwort gelesen.
Dein Tipp:
"Ich würde an deiner Stelle beim Gewerbeamt sagen, dass du die Schuhe einkaufst und anschließend Weiterverkaufst, so bist du ein Händler und kein Hersteller und die Handwerkskammer hatte nichts mehr zu sagen. Ich würds aber nicht jedem auf die Nase binden."
Meine Fragen:
Kann die Handwerkskammer hier die Eingangsrechnungen einsehen wollen?
Was ist wenn die Handwerkskammer dem Ganzen auf die schliche kommt. Ist dann eine Strafe fällig? Oder wird man erst verwarnt?
Viele Grüße
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