KLeingewerbe - Angabe der Mwst. in AGB oder beim Artikel
(5 Antworten)Guten Tag,
seit Tagen lese und informiere ich mich im Internet über AGB & Co. und lese viel Widersprüchliches und kenne mich jetzt gar nicht mehr aus.
Ich baue gerade meinen Shop auf, in dem ich handgefertigte Artikel (Einzelstücke) verkaufe. Viele Shops habe ich mir angesehen und geschaut, wie andere das machen. Manche schreiben unter der Preisangabe incl. MwSt. andere schreiben gar nichts.
Zuerst habe ich auch die Angaben gemacht, obwohl ich dachte, ist ja Blödsinn, denn ich weise als Kleingewerbetreibende doch auch keine MwSt. auf Rechnungen aus und der Kunde erwartet Preise incl. aller Kosten. Die Versandkosten stehen beim Preis und sind in einem Fenster direkt abrufbar.
Heute rief ich bei der IHK an und fragte nach. Der Herr sagte mir etwas mürrisch, dass der Kunde mit einem Endpreis incl. aller Kosten rechnet und ich den Endpreis angeben muss. Die Angabe "incl. MwSt." wäre sonst Werbung mit Selbstverständlichkeiten, die abgemahnt werden könne, und verwies mich auf Google, wo ich nach der Preisangabgenverordnung suchen solle, da würde alles drin stehen.
Das habe ich auch gemacht. Aber dort steht:
(2) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat zusätzlich zu Absatz 1 und § 2 Abs. 2 anzugeben,
1. dass die für Waren oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten und
2. ob zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen.
Demnach muss ich doch "incl. MwSt." angeben.
Oder verstehe ich das jetzt total falsch?
In meinen AGB steht, dass die Preise Endpreise sind.
Kann mir jemand sagen, was nun richtig ist?
Vielen Dank schon einmal.
Herzliche Grüße
Vera
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Irgendwie machst du dir das Leben selber schwer.
Bei mir als Kleinunternehmer steht schlicht und einfach der Verkaufspreis.
Zumal auch in erster Linie Privatverkäufe getätigt werden.
Ob der Preis nun mit oder ohne Mwst. interessiert hier herzlich wenig.
Zudem wäre die Angabe incl. Mwst. m.E. nicht zulässig.
Sofern du aber in erster Linie Geschäftskunden hast, sieht die Sache allerdings anders aus.Kommentar schreiben
Kommentare
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Moin,
wenn du tatsächlich Umsatzsteuerpflichtig bist, muss diese Angabe beim Preis erscheinen.
Siehe folgender Onlineshop zum Thema Thüringer Wurst
WEnn du dir dort die einzeolnen Produkte ansiehst, wie bspw. Imkerhonig dann steht dort immer dabei das es inkl. MwSt ist. So wie auch in jedem anderen GEschäft außerhalb des INternets und auf Preisangaben generell. Nennt sich irgendwie Preisauszeichungsverordnung oder eher Preisangabenverordnung.
http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/index.htmlZuerst habe ich auch die Angaben gemacht, obwohl ich dachte, ist ja Blödsinn, denn ich weise als Kleingewerbetreibende doch auch keine MwSt.
Eben, wenn du keine Ausweisen musst, weil du KLeinunternehmer nach § 19 UStG bist und weist trotzdem welche aus, musst du sie auch abführen, echt blöd wer das macht.
Beispiel:
Du schreibst auf ein Schild ich will nach Hamburg und stellst dich an die Straße. Einer hält an und du sagst, ich will aber nach München. Verstehst du? So ist es, wenn du Kleinunternehmer nach § 19 bist und USt / MwSt ausweist.Heute rief ich bei der IHK an und fragte nach. Der Herr sagte mir etwas mürrisch, dass der Kunde mit einem Endpreis incl. aller Kosten rechnet und ich den Endpreis angeben muss. Die Angabe "incl. MwSt." wäre sonst Werbung mit Selbstverständlichkeiten, die abgemahnt werden könne, und verwies mich auf Google, wo ich nach der Preisangabgenverordnung suchen solle, da würde alles drin stehen.
Sicher verstehst du nun auch, warum man in solchen Fällen nicht die IHK fragt, dazu gibt es Steuerberater.
Du machst dir um SAchen gedanken, statt deinen Shop im NEtz voranzubringen. SChreib auf jede Seite in den Footer des Schops folgende Satz:
"Diese Rechnung ist umsatzsteuerbefreit nach § 19 Abs. 1 UStG" oder
"Diese Leistung / Ware ist umsatzsteuerbefreit nach § 19 Abs. 1 UStG"
Eine Vorlage für eine Rechnung eines Kleinunternehmers
Fertig, damit hast du alles gesagt.
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Hallo Philip,
hallo Torsten,
vielen Dank für die Antworten und die Links.
Sorry, dass ich mir VORHER Gedanken mache, bevor ich den Shop online bringe, und nicht erst dann, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert.
Ich habe heute einen anwaltlichen Rat bekommen, wie ich es am geschicktesten löse, ohne mit der PAngV in Konflikt zu geraden. Das kann ich schnell umsetzen und bin dann "ready to go".
Herzliche Grüße
Vera
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Sorry, dass ich mir VORHER Gedanken mache, bevor ich den Shop online bringe, und nicht erst dann, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert.
Du brauchst dich nicht zu entschuldigen, begeben wir ja auch nur einen Rat, den du nicht annehmen muss. Sicher ist es gut, wenn man sich vorher Gedanken macht, aber in dieser Hinsicht ist es sicher nicht angebracht. Abmahnungen wirst Du im übrigen immer bekommen, auch wenn du alles richtig macht. Das ist leider Gottes in dieser Branche so, denn dann Wettbewerb möchte ja auch was verkaufen und sich auf diese Weise entsprechend schwächen.
Wenn du wirklich alles richtig machen möchtest und zwar im Vorfeld, nutze den Rat eines Steuerberaters und zwar einer, der sich im Bereich online Marketing auskennt.
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