Kleingewerbe?
(1 Antwort)Guten Tag.
Ich hätte eine Frage an das fähige Team des Gründerlexikon.
Folgende Situation: Ein Freund und ich, wir sind beide Studenten, planen unsere Einkünfte in Form eines Nebenjobs ein wenig aufzubessern, indem wir als Web-Designer tätig sind. Ausreichend Kenntnisse sind vorhanden, wir sind jedoch was eine solche "Verselbstständigung" angeht eher unerfahren. Meine Frage lautet deshalb, zu welcher Form der Unternehmensgründung ihr uns raten würdet (falls das überhaupt empfehlenswert ist) und welche Rechtsform am ehesten geeignet ist. Ziel ist es, auftragsbasiert zu arbeiten und dem entsprechend sollen unsere steuerlichen Abgaben wenn möglich wegfallen, eine gewerbliche Krankenversicherung und eine offizielle Buchführung sollten nicht von Nöten sein. Auf den ersten Blick scheint ein Kleingewerbe hier die richtige Wahl zu sein (?). Ich danke Ihnen im voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen, Arno Trier.
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Hallo,
also ein Kleingewerbe ist keine Rechtsform.
Rechtsformen wären zum Beispiel Einzelunternehmen, BGB-Gesellschaft, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder GmbH.
Der Begriff Kleingewerbe umschreibt nur den Umfang eines Gewerbes. Wobei es diesen Begriff weder in der Gewerbeordnung, noch im Handelsrecht, noch im Steuerrecht gibt.
Die Frage der Krankenversicherung ist weniger abhängig von der Rechtsform eines Unternehmens, als von der Höhe der daraus erzielten Einkünfte und dem zeitlichen Umfang der Tätigkeit.
Beim Web-Designer stellt sich gewerbe- und steuerrechtlich die Frage, liegt ein Gewerbebetrieb oder eine Freiberufliche Tätigkeit vor. Davon ist unter anderem abhängig, ob das Unternehmen überhaupt als Gewerbe bei der Stadt anmeldepflichtig ist oder nicht. Beim Finanzamt ist beides anmeldepflichtig.
Als kleines Unternehmen ist die steuerliche Seite bei beiden Arten "Gewerbebetrieb" und "Freiberufliche Tätigkeit" gleich. "Klein" im steuerlichen Sinne bedeutet Gewinn (Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben) unter 24.500 Euro und Umsatz unter 17.500 Euro bzw. unter 500.000 Euro. Bei einem kleinen Unternehmen besteht keine Buchführungspflicht. Dennoch sind Betriebseinnahmen aufzuzeichnen und Betriebsausgaben zu belegen oder zumindest glaubhaft zu machen (wobei letzteres ohne Belege sehr schwierig ist).
Da die steuerliche Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und Freiberuflicher Tätigkeit schwierig ist und die Finanzverwaltung eher zum Gewerbebetrieb neigt, empfehle ich Ihnen einfach ein Einzelunternehmen bei der zuständigen Stadt anzumelden.
Und zwar jeder von Ihnen ein eigenes.Insgesamt empfehle ich Ihnen beiden ein Beratungshonorar bei einem Steuerberater wahr zu nehmen, denn auch bei der Gründung eines kleinen Unternehmens kann man viel falsch machen. Das Geld wird dabei im Voraus gespart - gute Beratung schont das Vermögen.
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