Klein-Gewerbe nach Ich -AG
(2 Antworten)Hallo
Ich habe vor 4 Jahren eine Katzenpension gegründet als Ich-AG.
Die ersten 3 Jahre gab es ja Zuschuß vom AA, wobei das letze Jahr dieses Geld ja nicht mal mehr reichte um die private Kranken und Rentenversicherung zu zahlen. Nach den 3 Jahren war ich Hauptberuflich Selbstständige Katzenpensionbetreiberin. Da dies aber mehr ein Sommergeschäft ist, ich bis dahin so ca. 20 Kunden hatte die zwar mehrmals jährlich ihre Katzen brachten reichte das Geld hinten und vorne nicht. Also hab ich Harz4 beantragt. Die verlangen nun von mir, monatliche bewerbungen, da ich ja nicht von meinem Geschäft leben kann.
Ich seh aber nicht ein, das ich mir das mühsam aufgebaute Geschäfft, was ja auch mal als Altersversicherung dienen soll von denen kaputt machen lassen soll.
Inzwischen hab ich ca 35 Kunden,hab aufs Jahr durchschnittlich gerechnet ca.250.-Euro im Monat.
Ich werde dieses Jahr noch heiraten. Werde mich bei meinem Mann Familienversichern. Damit bin ich weg vom AA, die mir sowiso fast nichts zahlten weil meine Tochter zuviel Lehrlingsgeld hat.
Wie kann ich jetzt mich ummelden. Im Moment bin ich nebenberuflich selbstständig und Hauptberuflich Arbeitslos.
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Also nochmal ich möchte gerne die Katzenpension als Kleingewerbe anmelden. Da hab ich nicht mehr soviel Schreibkram.
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Hallo Heidi Gräfe,
sorry, das ich erst so spät anworte.Die verlangen nun von mir, monatliche bewerbungen, da ich ja nicht von meinem Geschäft leben kann.
Wohl zu recht, wie ich meine wenn das Geld nicht mal für ihre Krankenversicherung reicht, sollten sie hauptberuflich anderweitig ihr Geld verdienen, da sie sich ja nachweislich nicht ausschließlich von ihrer gewerblichen tätigkeit ernähren können und somit immer auf das amt und somit den steuerzahler angewiesen sind. Die ARGE oder die Arbeitsagentur kann mit den Zuschüssen nur eine Vorübergehnde Unterstützung und ein Sprungbrett in die Selbständigkeit sein. Es kann keine dauerlösung sein, mehrere Jahre sich ein Hobby zu leisten. Sehen Sie mal, es gibt sehr viele, die bereits nach mehreren Monaten auf eigenen Beinen stehen un mit den zu zahlenden Steuern Ihre Tätigkeit mitfinaniren müssen. Fänden Sie das nicht auch ungerecht?das ich mir das mühsam aufgebaute Geschäfft,
Aus meiner Sicht ist noch gar nichts aufgebaut, sonst könnten sie und ihre Familie davon leben. Als Gründungsberater rate ich mindestens zu 1.000 EUR Gewinn im Monat, um davon halbwegs leben zu können oder wie der Amtsschimmel es zu sagen pflegt: Eine gesicherte Existenz nachweisen zu können.was ja auch mal als Altersversicherung dienen soll
Eine Altersvorsorge ist nur dann gegeben, wenn Sie von dem Geschäft leben können und die Überschüsse, nach Abzug der Lebenshaltungskosten, für eine Altersversorgung, Lebensversicherung etc. einsetzen können. Da sie von der Katzenpension nicht leben können, auch nicht nach 4 Jahren, was meiner Meinung für den Aufbau einer Existenz mehr als ausreichend ist, können Sie dieses Geschäft schon gar nicht als Altersvorsorge nutzen. Also muss ich auch in diesem Punkt dem Amt recht geben.Inzwischen hab ich ca 35 Kunden,hab aufs Jahr durchschnittlich gerechnet ca.250.-Euro im Monat.
Lassen Sie sich das auf der Zunge zergehen: Nach mehr als 4 Jahren und Ich-AG Zuschuss gerade mal 35 Kunden mit ca. 250 EUR Umsatz im Monat. Da wundere ich mich, das die Arbeitsagentur das so lange überhaupt mitgemacht hat.Wie kann ich jetzt mich ummelden.
Was wollen Sie ummelden? Den Wohnsitz, das Gewerbe oder etwas anderes? Bitte etwas präziser.Damit bin ich weg vom AA, die mir sowiso fast nichts zahlten weil meine Tochter zuviel Lehrlingsgeld hat.
Wenn sie kostenlos familienversichert bei ihrem künftigen mann sind, dann haben sie recht, entstehen auch erstmal keine kosten in sachen versicherungen. sie bekommen aber auch dann keine unterstützung mehr vom amt. und eine hauptberufliche selbständigkeit kommt dann auch nicht mehr in frage, da sie ja familienversichert sind.
Wenn ich Ihnen mal eine ernstgemeinten und guten Tipp geben darf: Suchen Sie sich eine seriöse Arbeit, wo sie wirklich Geld verdienen und betreiben sie das Katzengeschäft maximal nebenbei im Nebengewerbe. Dann haben Sie nicht nur sich geholfen, sondern sind vom amt los und brauchen sich um fördermittel keine gedanken mehr machen. als hauptberufliche tätigkeit ist m.E. eine Katzenpension nicht geeignet, was ihr beispiel ja beweist.Also nochmal ich möchte gerne die Katzenpension als Kleingewerbe anmelden.
Machen Sie das, melden beim Gewerbeamt die katzenpension als nebengewerbe (nicht kleingewerbe, das gibt es nicht oder zumindest nur im steuerlichen sinne) an. vorher allerdings das amt informieren oder warten sie so lange bis sie dem amt keine rechenschaft mehr abgeben müssen und melden dann an.Da hab ich nicht mehr soviel Schreibkram.
Das ist großer Käse, der Schreibkram und die Verpflichtungen bleiben, egal ob hauptberuflich oder nebenberuflich, das unterscheidet sich von der bürokratie nur unwesentlich.
Entschuldigen Sie meine harten worte, aber ich neige bei solchen Fällen immer zur Wahrheit. Davon habe ich einfach schon zu viele Fälle in meiner Kanzlei gehabt, selbständigkeit auf kosten der Allgemeinheit oder des Steuerzahlers ist einfach das letzte, was Deutschland derzeit braucht. Trotzdem viel erfolg. Ich grtuliere bewusst nicht or der Hochzeit, soll unglück bringen.
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