Keinen Umsatz gemacht
(1 Antwort)Hallo,
wie ist die Rechtslage, wenn ich ein Nebengewerbe anmelde, es nach einem halben Jahr wieder abmelde, weil ich keine Umsätze getätigt habe und die Steuererklärung machen muss?
Das ist meine erste Frage: Muss ich überhaupt eine formelle Steuererklärung machen, oder reicht es, wenn ich dem FA gegenüber eine schriftliche Erklärung hierüber abgebe?
Ich hatte aber auch Kosten, wie z.B. die Anschaffung von Dingen, die ich zur Ausübung des Gewerbes benötige, Werbung, stundenweise Beschäftigung einer Mitarbeiterin, etc.
Wenn ein formlose Erklärung genügt, wann kann ich die ans FA schicken, sofort nach Gewerbeabmeldung (und eine Kopie davon beilegen)?
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Antworten
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Hallo Sabine,
Das ist meine erste Frage: Muss ich überhaupt eine formelle Steuererklärung machen, oder reicht es, wenn ich dem FA gegenüber eine schriftliche Erklärung hierüber abgebe?
Im Prinzip musst du schon eine Erklärung abgeben, machst du aber ohnehin, denn deine Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb erklärest du in der Einkommensteuererklärung.
wenn du jedoch keine Umsätze getätigt hast, könnte man ein kleines Einschreiben mit dieser Erklärung formulieren und das beim Finanzamt bei der Einkommensteuererklärung mit abgeben. Es müsste eigentlich gehen. Probiert doch mal aus.
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