Kein Einstigsgeld für ALG 2 Empfänger ab 2011?
(1 Antwort)Hallo, ich bin gerade einwenig verwirrt und habe mich desshalb hier angemeldet, in der Hoffnung das mir jemand die Sachlage erklärt.
Um was geht es?
Ich bin Mutter und beziehe ALG 2 Leistungen und habe den Entschluss gefasst mich mit einem Baby und Kinderlabel Selbstständig zu machen. Da ich aus den ALG 2 Leistungen nicht alleine Gründen kann, habe ich auf das Einstiegsgeld als Förderung gehofft.
Habe nun ein Konzept mit Finanzplan geschrieben und hatte heute Termien, zur Beratung, bei meiner Fallmanagerin.Ich wollte ihr gleich meinen Plan erklären und das Konzept vorlegen, da meinte sie das Selbstständigkeit nicht mehr gefördert wird. Wenn ich mich Selbstständig machen will, werde ich aus den Leistungen gestrichen - beziehe somit kein Geld mehr von der Arge und muss von jetzt auf gleich auf eigenen Beinen stehen.
Da ich mich ausreichent, dachte ich bis vorhin noch, informiert habe, bevor ich angefangen habe den Plan von der Selbstständigkeit umzusetzen, bin ich nun verwirrt.
Beruht ihre Aussage auf Tatsachen? Da ich nichts im Internet darüber finde frage ich nun Sie.
Ich hoffe auf Antwort
Mit freundlichem Gruß
KoBoldtDesign
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Antworten
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Hallo KoBoldtDesign,
ich kann es nur begrüßen, wenn sich jemand selbstständig machen möchte, um zukünftig auf eigenen Beinen zu stehen und eben keine Sozialleistungen mehr zu beziehen. Leider macht es unser Sozialstaat dem Existenzgründer beim gehen nicht immer einfach, größtenteils jedoch sind es die Sachbearbeiter, die für ihre dürftige Leistung sehr viel Geld monatlich überwiesen bekommen.
So habe ich auch bei ihnen das Gefühl, wenn ich diese Zeilen lese.
Es gibt selbstverständlich noch eine Förderung, die da Einstiegsgeld heißt. Nur gibt es darauf keinen Rechtsanspruch, sie können also nicht auf ihre Rechte pochen, dieses Geld wirklich bewilligt zu bekommen. Selbst wenn ihnen der Filemanager das Einstiegsgeld nicht gewähren würde, so haben sie immer einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zwei, wenn sie innerhalb der Bedürftigkeit liegen.
Wenn also der Fallmanager behauptet, sie müssen sich ohne fremde Hilfe, ja sogar ohne Hartz IV, also die Unterstützung für diejenigen, die unterhalb der Grundsicherung liegen, selbstständig machen, so liegt es sicher daran, dass derjenige oder diejenige einfach keine Lust hatten ihnen zu helfen oder überhaupt zu arbeiten. Ich würde dahingehend nochmal mit denjenigen sprechen oder auch mit einer Vertretung, vielleicht sogar eine Beschwerde einreichen, wenn man ihnen weiterhin dahingehend die Beratung und Hilfe verwehrt.
Zusammengefasst kann man sagen:
Anspruch auf Einstiegsgeld gibt es nicht, Anspruch auf Arbeitslosengeld zwei gibt es auch für diejenigen, die sich selbstständig machen möchten. So kann ich zum Beispiel als Selbständiger (seit 2004) morgen Hartz IV beantragen, wenn ich zu wenig mit meiner selbständigkeit verdiene und das dem Amt entsprechend nachweisen kann. Es ist aus meiner Sicht schlichtweg eine falsche Beratung oder Falschaussage.
Unser Tipp:
Lassen Sie sich nicht ablehnen oder unterkriegen, der Sachbearbeiter soll für sein Geld was tun und keine Reden schwingen, von denen er keine Ahnung hat und schon gar nicht versuchen einen Finanzplan zu verlangen, welchen er selbst nicht versteht. Leider Gottes sind Sie aber in der Situation, dass Sie am kürzeren Hebel sitzen und der Fall Manager ihnen diktieren kann, was geht und was nicht. Allerdings muss er sich dabei auch einen das geltende Recht halten, so dass sie jederzeit mit einer anwaltlichen Prüfung drohen können. Die Kosten dafür übernimmt sogar die Arbeitsagentur.
Viel Glück und viel Spaß bei ihrem Vorhaben
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