Kann ich als Inhaber und mein Schwiegervater als Geschäftsführer (Gesellschafter) auftreten?
(1 Antwort)Hallo,
Ich möchte mich Selbstständig machen und habe mir auch schon Gedanken gemacht über die Rechtsform. Es soll eine Mini GmbH werden.
Mich quält im Moment folgende Frage:
Kann ich meinen Schwiegervater als Gesellschafter und Geschäftsführer und mich nur als Inhaber eintragen lassen? Der Grund hierfür: Mein Schwiegervater hat eine Kaufmännische Ausbildung und sein Vorschlag war eben dieser mit dem Geschäftsführer damit ich den Rücken frei habe um mich selber auf die Kaufmännische Ausbidung vorzubereiten.
Für Informationen wäre ich dankbar.
Mit freundlchen Grüßen
Alexander Bernat
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Antworten
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Hallo Alexander,
Es soll eine Mini GmbH werden.
Wieso soll es unbedingt gleich eine Kapitalgesellschaft werden? Fang klein an und arbeitet dich hoch oder gibt es einen plausiblen Grund dafür?
Kann ich meinen Schwiegervater als Gesellschafter und Geschäftsführer
Ja, warum nicht, nur die Frage ist dann: was hast du in der Gesellschaft noch zu sagen? Dein Schwiegervater hat dann juristisch gesehen das Zepter.
und mich nur als Inhaber eintragen lassen?
Das gibt es bei einer GmbH nicht, der Inhaber ist hier in etwa der oder die Gesellschafter. Wenn dir also juristisch das Ding gehören soll, dann muss du der Gesellschafter mit mehrheitlichen Anteilen sein. Also mehr als 50%.
Der Grund hierfür: Mein Schwiegervater hat eine Kaufmännische Ausbildung und sein Vorschlag war eben dieser mit dem Geschäftsführer damit ich den Rücken frei habe um mich selber auf die Kaufmännische Ausbidung vorzubereiten.
Man kann auch ohne kaufmännische Ausbildung oder Kenntnisse eine GmbH führen, die Frage ist nur, ob es lange gut geht. Auch wenn du eine Ausbildung machst sehe ich da noch keine geeignete Grundlage für die Führung der Geschäfte einer GmbH
Nochmals mein Tipp: Erst lernen, dann Praxis sammeln, dann selbständig machen.
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kommentiert von Helmut Kexel Steuerberater/vBP am 9. Februar 2011
Hallo,
den Aussagen von Herrn Montag kann ich nur voll und ganz zustimmen.
Der Weg in eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), auch Mini- GmbH genannt, ist einfach und kostengünstig (rund 150 EUR).
ABER - der danach folgende Verwaltungsaufwand ist enorm - ohne Umsatz 500 EUR bis 1.000 EUR jährlich und eine Liquidation geht nicht von heute auf morgen, dies dauert per Gesetz mindestens ein Jahr, während dessen die Verwaltungskosten weiterlaufen.
Wenn Ihr Schwiegervater Geschäftsführer "spielen" möchte, dann geht dies, aber er ist derjenige, der nach dem Gesetz für alles Verantwortlich ist und persönlich haftet. Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eben nur haftungsbeschränkt, nicht haftungslos. Ein Beispiel zum Thema Geschäftsführer-Haftung finden Sie zum Beispiel hier.
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