Kann ein Auftraggeber nach Bezahlung der Rechnung diese noch anfechten?
(2 Antworten)Hallo liebe Nebengewerbler,
ich habe schon seid einiger Zeit ein Nebengewerbe. Nun das erste mal Probleme mit einen "Auftraggeber". Ich habe für ihn gearbetet (Service), eine Rechnung geschrieben, diese auch bezahlt bekommen und jetz bekomme ich eine maill, in der steht, dass mein angesetzter Stundenlohn zu hoch ist, ich diesen ändern soll und ich dann mein Geld überwiesen bekomme.
Nun meine Frage:
Da ich ja die Rechnung schon bezahlt bekommen habe, hat dann der Auftraggeber überhaupt noch das Recht, diese Rechnung quasi anzufechten?
Finde leider keine Rechtsgrundlagen. Vieleicht könnt ihr mir weiterhelfen?
VLG!
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Hallo,
theoretisch ist eine Anfechtung immer möglich - ob es rechtliche Hinderungsgründe gibt kann Ihnen am Besten ein Rechtsanwalt beantworten. Das Honrar, welches obendrein noch steuerlich abzugsfähig ist, dürfte in Ihrem Fall gut angelegt sein, denn diese Auskunft und Erfahrung kann Ihnen in anderen Fällen vielleicht auch weiterhelfen. Und beim nächsten Problem haben Sie direkt einen kompetenten Ansprechpartner.
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