Jahresabschluss Nebengewerbe
(1 Antwort)
Hallo zusammen,
ich habe eine kleine Frage. Ich betreibe ein Nebengewerbe und muss jetzt den Jahresabschluss machen. Ich weise die UST aus und mache monatlich die UST-Voranmeldung.
Was genau muss ich nun für den Jahresabschluss machen? Muss ich eine komplette Einkommens-Steuererklärung für das Nebengewerbe machen? Im Internet habe ich was von einer "Einnahmenüberschussrechnung" gelesen. Gilt das auch, wenn ich UST ausweise?
Über Antworten wäre ich sehr dankbar.
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Antworten
-
Wow, sie sind umsatzsteuerpflichtig, haben damit so ziemlich alle Pflichten eines normalen Unternehmers ( Regelbesteuerung) und haben absolut keine Ahnung was Sie tun müssen, geben ihre Unterlagen aber auch nicht einem Fachmann in die Hände, um keine Fehler zu machen. Das ist die wohl schwierigste Situation, in welchem man sich als Unternehmer geben kann.
Ja, sie müssen eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen, um ihren Gewinn oder den Verlust zu ermitteln. Diese Zahl kommt dann in ihre private Einkommensteuererklärung. Daneben müssen sie noch eventuell eine Gewerbesteuererklärung und aber auf jeden Fall eine Umsatzsteuererklärung ausfüllen und zusammen mit der EÜR so wie der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Ich empfehle Ihnen dringend einen Steuerberater zu nehmen.
Lesen Sie sich zumindest unter iBook zur Existenzgründung durch und suchen Sie hier im Magazin über die Suche nach den Wörtern Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuererklärung. Dort haben wir Beiträge verfasst, die etwa so lauten: Wann muss sich eine Gewerbesteuererklärung abgeben? und Wann muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben?
für den Rest wünsche ich Ihnen viel Glück, denn das brauchen Sie wirklich.
Häufig gelesen
Wechsel vom Kleinunternehmer zur Regelbesteurung
Versuche hier mal eine Problematik zu formulieren dir recht umständlich ist und zu der ich von jedem ...
Freier Handelsvertreter §84 HGB
Hallo zusammen! Momentan bin ich noch im Angestelltenverhältnis tätig, beabsichtige aber mich Mitte 2...
Kleinunternehmer über Umsatzgrenze
Sehr geehrter Herr Montag, ersteinmal möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie solch eine informa...
Jahresabschluß/Steuererklärung KLeinunternehmen
Hallo, meine Freundin hat sich 06/2007 selbstständig gemacht. Wirtschaftsjahr geht immer von Januar -...
Hartz 4 oder IV vs. Gründungszuschuss
Guten Morgen Seit Langem geht mir der Gedanke einer selbstständigen Tätigkeit nicht mehr aus dem Kopf...
Zuletzt geschrieben
kann ich mein nebengewerbe nennen wie ich will ? 
Hallo, ich bin neu hier. Bin Alg II Emfänger und würde mich gern erst einmal dazu im Nebengewerbe...
Subunternehmer ja oder nein ? 
Hallo ! ich werde demnächst für einen Verlag im Marketingbereich tätig sein und das auf selbststä...
Kann ich als Angestellter (40-Std-Woche) einen Feinkostladen mit drei Minijobbern als Nebengewerbe übernehmen? 
Hallo, ich bin ein Vollzeitangestellter (versichert in der gesetzlichen KV) und möchte ...
Mobile Massage als Nebengewerbe 
Hallo Ich habe mich schon auf dieser Seite belesen und doch bleiben noch einige Fragen offen bzw ...
kostenlose Webseite für Existenzgründer 
Hallo Existenzgründer und Unternehmer, wir sind ein Unternehmen und stellen Webseiten her. Wi...
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Das könnte Sie auch im Magazin interessieren
Interessantes aus dem Ratgeber
Interessantes aus den E-Books
Interessantes aus den Vorlagen
Interessantes aus den Onlinerechner
Die TOP eBooks
- In fünf Schritten zum Nebengewerbe oder zur Nebentätigkeit
- Die häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
- Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung
- Businessplan mit Muster und Vorlage für den Finanzplan
- Buchführung im Grundkurs mit Grundlagen zum Rechnungswesen, Aufgaben und Lösungen
kommentiert von popphonk am 10. Januar 2012
Hallo Herr Montag,
vielen Dank für Ihre Antwort. Hat ja niemand gesagt, dass ich keinen Steuerberater ins Boot ziehen möchte. Natürlich habe ich dafür einen Ansprechpartner. Ich wollte lediglich kurz die Grobinfo erhalten, wie genau das in diesem Fall abzulaufen hat.
Danke nochmal für Ihre Rückmeldung.
Kommentar kommentieren