Ist der Gründungszuschuss eine Einnahme in Bezug auf die Höhe des Elterngeldes und ....?
(8 Antworten)Hallo zusammen,
ich bin schon den ganzen Tag am recherchieren und finde keine Antworten auf mein Fragenwirrwarr….
Nun hoffe ich, dass ich durch eure Hilfe endlich wieder Licht am Horizont des Elterngelddschungels sehen werde.
Ich fang einfach mal an:
FAKTEN:
Seit Mai 2008 bin ich freiberuflicher Kleinunternehmer.
Ich habe 9 Monate lang einen Gründungszuschuss + 300€ zur Sicherung meiner Sozialleistung erhalten und im Anschluss daran habe ich weitere 6 Monate 300€ als Sicherung zur Sozialleistung bezogen.
Macht insgesamt für 2009 (also für die letzten 12 Monate vor der Entbindung im Januar) 2870€
Außerdem habe ich zusätzlich (5 Monate lang - Mai-Sep.) einen 400€ Job (Berufsfremd) ausgeübt bei dem ich insgesamt 2120€* verdient habe.
*hier bin ich mir nun auch nicht ganz sicher ob das überhaupt als Minijob zählt, oder ob das noch zu einem „Problem“ führt da ich die 5 Monate lang durchschnittlich 24€ zu viel im Monat erhalten habe… und wenn, was das für Konsequenzen haben wird - dachte damals ich könnte noch ein bis zwei Monate länger arbeiten, aber ich habe den Babybauch unterschätz!
FRAGEN:
Bezüglich des Elterngeldes würde ich nun gerne wissen, ob die Leistungen der Agentur für Arbeit als Einnahme zur Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden oder nicht.
Und
Ob die Einnahmen aus dem 400€ Job auch mit als Einnahme zur Berechnung der Höhe des Elterngeldes zählen.
Wenn ich ganz ehrlich bin, habe ich auch nicht richtig verstanden, welcher Betrag aus meiner selbstständigen Tätigkeit überhaupt als Einkommensgrundlage hergenommen wird.
Ich hatte 2009 einen Umsatz von 17370€
Da ich ja Kleinunternehmer bin, mache ich nur eine einfache Gewinnermittlung (Betriebseinnahmen-Betriebsausgaben=steuerlicher Gewinn) Anschließend wird dieser steuerliche Gewinn zusammen mit dem Einkommen meines Mannes in der Lohnsteuererklärung gemeinsam veranlagt und weiter „verwurstet.“
Wie also soll ich denn da genau sagen, was MIR nach steuerlichem Abzug also netto monatlich bleibt???
Oder wird das Elterngeld in solchen Fällen nach dem unversteuertem Gewinn berechnet.
Oder nehme ich meinen Gewinn und ziehe meinen Krankenversicherungsbeitrag (bin privat Versichert) davon ab, quasi als Ersatz für die Sozialleistungen die ich als Angestellte zahlen würde ?
Ich kann zu diesem Thema nirgendwo eine klare Antwort finden und fühle mich nur noch ratlos !!!
Ich würde mich darum super freuen, wenn mir hier jemand helfen und mir das mal in unamtlichem Deutsch erklären könnte.
Viele verzweifelte Grüße an alle.
Jelle
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Antworten
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Halllooo, dürfen wir uns auch erst mal erkundigen? Wie arbeiten hier nicht im Akkord, das ist alles Freizeit. Frechheit, einen Tag, geh doch zum Steuerberater, wenn´s schneller gehen soll.
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hey sry!!!!
so war das doch überhaupt nicht gemeint !!!!!!
Wollte niemandem auf die Füße treten.
Wenn das so ankam möchte ich mich auf jeden Fall dafür entschuldigen!!!!
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Hallo jelle,
Ich hatte 2009 einen Umsatz von 17370€
Der Umsatz reicht zur Berechnung des Elterngeldes nicht aus, lt. BEEG § 2 giltAls Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist die Summe der positiven Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit und nichtselbstständiger Arbeit im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Einkommensteuergesetzes nach Maßgabe der Absätze 7 bis 9 zu berücksichtigen.
also musst du aus deiner Selbständigkeit den ermittelten Gewinn angeben.Bezüglich des Elterngeldes würde ich nun gerne wissen, ob die Leistungen der Agentur für Arbeit als Einnahme zur Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden oder nicht.
Nein, der Existenzgründungszuschuss zählt nicht für die Berechnung des Elterngeldes.Ob die Einnahmen aus dem 400€ Job auch mit als Einnahme zur Berechnung der Höhe des Elterngeldes zählen.
Bei Eltern, die nur einen 400,- EUR Job haben, zählt der zur Berechnung hinzu. Also müsste der 400,- EUR Job bei Ihnen auch zählen.
So, bei weiteren Unklarheiten bitte diese noch einmal posten
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Supi, ich danke euch sehr für die Antworten.
Hat mir schon geholfen.
Nur zu dem ermittelten Gewinn habe ich noch eine Frage.
Nachdem ich meine GuV gemacht habe, bleibt unterm Strich der zu versteuernde Gewinn übrig.
Gebe ich dann diesen Betrag zur Berechnung an oder wirklich erst, den schon versteuerten Gewinn. Und wie kann ich den für mich alleine rausbekommen, da ich ja normalerweise mit meinem Mann zusammen veranlagt werde?
Vielen Dank schon mal.
Liebe Grüße
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Hallo Jelle,
Du (oder dein Steuerberater) erstellst doch für die Einkommensteuererklärung eine EÜR. Den Gewinn aus der EÜR meldest du beim Antrag auf Elterngeld.
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Aber dann würde das Elterngeld ja nach dem unversteuertem Einkommen berechnet werden....
Wäre für mich natürlich super
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