Investitionsabzugsbetrag bei Betriebsgründung
(6 Antworten)Hallo zusmamen,
ich werde in 2010 eine Photovoltaikanlage auf dem Hausdach installieren und werde dadurch zum Unternehmer.
Da ich in 2009 gegenüber 2010 ein hohes zu versteuerndes Einkommen haben werde, möchte ich in 2009 den Investitionsabzugsbetrag steuermindernd für die in 2010 zu errichtende Anlage geltend machen.
Hierzu folgende Fragen:
- Darf ich den Investitionsabzugsbetrag überhaupt geltend machen, da ich in 2009 eigentlich noch gar kein Unternehmer bin ? (Besser gefragt: Was muss ich wie tun, damit ich diesen in 2009 bereits geltend machen kann ?)
- Um keine Fristen zu versäumen: Wie (Formular/Vordruck) wird dies bis zu welchem Termin beantragt ? Leider habe ich im Internet zur Umsetzung nichts gefunden.
Danke für hilfreiche Antworten
Mope
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Hallo Mope,
es handelt sich hier um eine Frage aus dem Steuerrecht, daher kann ich nur empfehlen, diebezüglcih einen Steuerberater aufzusuchen.
Es gibt insgesamt eine Reihe von Voraussetzungen zum Investitionsabzugsbetrag so zum Beispiel: Wie istDer Investitionsabzugsbetrag kann für neue oder gebrauchte, abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gebildet werden.
das bei einer Photovoltaikanlage auf dem Dach zu beurteilen? Ist das ein bewegliches Wirtschaftsgut? Aus meinem Bauch heraus nicht, da sie fest mit dem Dach/Haus verbunden ist. Somit würde der Investitionsabzugsbetrag von vornherein entfallen. Also Steuerberater ist hier echt angebrachter, entweder Onlinesteuerberater unter https://www.steuerberaten.de/steuerfactory/beratung/email.php?affcode=GRUENLE oder mal im Forum auf http://www.betriebsausgabe.de/forum/ probieren, da schreibt auch ein Steuerberater regelmäßig, vielleicht ist sogar schon was im Forum dazu geschrieben worden.Kommentar schreiben
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Hallo Torsten,
zunächst Danke für die Antwort.
Klar brauche ich für die detaillierte Ausarbeitung dann nochmals einen Steuerberater, aber mit meiner geposteten Fragestellung möchte ich vorab die groben Eckdaten ermittelt haben, um mit dem Steuerberater auch vernünftig und effizient diskutieren zu können.
Photovoltaikanlagen gelten (warum auch immer) als bewegliche Wirtschaftsgüter im Sinne der Sonderabschreibung und i.S. des Investitionsabzigsbetrags. Diese n Punkt aus der Antwort von Torsten kann ich also klären.
Ich würde meine Fragestellung aber auch nicht nur an der Photovoltaikanlage festmachen wollen:
Vielmehr müßte diese doch generell für andere Unternehmensgründer interessant sein und es hat mich eigentlich auch gewundert, dass ich hierzu noch keinen Beitrag im Forum gefunden habe.
Generell lautet die Fragestellung:
Kann eine Privatperson, die die in 2010 definitiv ein Unternehmen gründen wird, bereits in (für) 2009 den Investitionsabzugsbetrag geltend machen, obwohl es dass Unternehmen in 2009 gar nicht gibt ?
Falls nicht: Wie kann es trotzdem erreicht werden, dass es geht ?
(Z.B. Firma/Firmenmantel als Gewerbe anmelden; ein paar Vorlaufkosten wie Büromaterial etc. geltend machen und dann Formular für Investitionsabzugsbetrag ausfüllen. --> Wird dies vom Fiannazamt akzeptiert)
Wäre also toll, wenn jemand hierzu Erfahrungen hat und diese mit mir und anderen teilt.
Torsten, da Sie ja wohl auch spezielle Beiträge für Gründer schreiben, wäre diese Fragestellung sicherlich auch eine Ausarbeitung wert.
Betrifft alle, die wegen Erbschaft, Verlust Arbeitsplatz unter Zahlung einer Abfindung etc. sich im Folgerjahr selbständig machen wollen und im Vorjahr ein relativ hohes Einkommen haben.
Danke für weitere Hilfestellungen
Mope
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Bitte die weitergehenden Fragen im angegebenen Forum dem dort antwortenden Steuerberater stellen. ICh darf nciht antworten, denn ich bin keiner, darf somit keine steuerliche Beratung leisten. Sorry, wir sind aber im Netz, somit kann jeder lesen was ich hier mache, wenn ich das nciht darf, kann mir das meinen Kopf kosten. Vielleicht antwortet ja Steuerberater KExel auch in diesem Forum, da ist er auch unterwegs, aber eher seltener. Daher kann ich nur das andere empfehlen, da geht´s mit Sicherheit schneller.
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Okay. Habe ich verstanden. Danke.
Hatte auch zwischenzeitlich unter der Rubrik "Abschreibungen" diese Fragestellung in dem anderen Forum eingestellt, leider bisher aber keine Antwort, weder von Herrn Kexel noch von einem anderen Forumteilnehmer, der hier Erfahrungen hat.
Hoffe, dass sich n den nächsten Tagen noch jemand erbarmt und mit Tipps hilft.
Gruß
Mope
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Bei Betriebsgründung kann ein Investitionsabzugsbetrag nur dann gebildet werden, wenn eine Verbindliche Bestellung vorliegt. D.h., wenn die Photovoltaikanlage in 2009 verbindlich bestellt wird, dann können 40% der netto Anschaffungskosten (da eigentlich immer der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung empfohlen wird) gewinnmindernd in der Steuererklärung angegeben werden.
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