Innergemeinschaftlichen Erwerb (§1a UStG)
(1 Antwort)Hallo,
habe einige Fragen zum Innergemeinschaftlichen Erwerb (§1a UStG)
Habe schon einiges darüber gelesen, nur steige ich da nicht ganz durch und bitte um Hilfe.
Mein Standpunkt:
Warenkauf aus AT nach Deutschland, USt wird monatlich abgeführt, eine USt-ID liegt dem Lieferanten vor. Ware wird nur eingekauft, kein Verkauf ins Ausland. Auf der Rechnung des Lieferanten aus AT taucht nur der Nettobetrag auf. Was habe ich jetzt zu tun?
1. Wie bucht mann eine Lieferung aus Österreich in die EÜR?
- Einfach bei Ausgaben zu 0% (also nur den Nettobetrag aus der Rechnung)?
[Als Buchfürhrung diehnt eine Excel-Tabelle wo mehrere Seitenblätter miteinander verknüpft sind und sich alles automatisch errechnet: Überschuss/Einnahmen/Ausgaben/UStVA/USt/Fahrten-Reisen usw..]
2. UStVA erfolgt online über Elster, muss man diesen Einkauf extra aufführen, wenn ja wo genau?
3. Muss ich noch weitere Sachen beachten/tätigen?
---------------------
Besten Dank im Voraus!
Gruß
Zeiram
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Sorry, kann´s mir diesmal nicht verkneifen: Warum bringt man sein kaputtes Auto zur Autowerkstatt, warum repariert man es nicht selbst? Wäre doch viel günstiger?
Mein Tipp: Ein paar Euro in die Hand nehmen und das vom Fachmann machen lassen, könnte sonst teuer werden. Aber vielleicht hilft unser Steuerberater mal gratis, ich darf´s und kann´s nicht.Kommentar schreiben
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