Information an den Arbeitgeber
(1 Antwort)Hallo,
meine Frage bezieht sich auf mein bestehendes Arbeitsverhältnis in Bezug auf meine Anmeldung des Kleinunternehmens.
Melde ich bei meinem Arbeitgeber eine Nebentätigkeit an, oder eine Bittstellung auf Genehmigung des Kleinunternehmens?
In wie weit ist er befugt den Antrag ab zu lehnen?
Ab welchem Status muß ich dem AG mein Vorhaben melden? Vor dem Antrag des Kleinunternehmens beim Ordnungsamt oder reicht es danach (dann habe ich aber bezahlt und kann es wahrscheinlich nicht nutzen )
Gibt es Vorlagen für einen solchen Antrag beim Arbeitgeber?
Lieben Gruß und danke im Voraus.
willd77
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Hallo,
der Arbeitgeber muss nur in ganz wenigen Fällen informiert werden, siehe auch E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit. Außer es steht im Arbeitsvertrag, dass Nebentätigkeiten generell genehmigt werden müssen.
Man kann den Arbeitgeber aber auch freiwillig informieren.
Gegen die Nebentätigkeit wird der AG bei einer Konkurrenzsituation vorgehen.Kommentar schreiben
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