Immer Rechnung ausstellen über Ebay?

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Hallo,

und zwar will einen Ebayshop eröffnen. Muss ich immer eine Rechnung ausstellen für die Kunden oder reicht das auf dem Kontoauszug auch aus? Sind ja alles Privatkunden, will ja nicht jeder eine Rechnung haben.. Oder bin ich dazu verpflichtet? Und für den Anfang wollte ich noch kein Rechnungsprogramm kaufen, da kann ich doch selber eine Rechnung erstellen oder, solange alles angegeben ist, was muss wie fortlaufende Nr. us.w.? Wollte erstmal sehen, wie der Shop läuft, bevor ich soviel Geld ausgebe und dann lohnt es sich nicht.

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    Muss ich immer eine Rechnung ausstellen für die Kunden oder reicht das auf dem Kontoauszug auch aus? Sind ja alles Privatkunden, will ja nicht jeder eine Rechnung haben


    Hab bei ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay auf die schnelle nichts gefunden, würde aber auch als Kleinunternehmer eine Rechnung schreiben, auch wenn die kunden keine haben wollen oder soll da etwa was schwarz verkauft werde

    Zum anderen ist es ja auch ein Beleg für den Kunden, wenn was defekt ist oder beanstandet werden muss.

    Hab doch was brauchbares gefunden:

    Die Rechtslage ist relativ einfach und wurde hier auch schon in den vorherigen Postings erwähnt:

    1. Ist der Verkäufer und ein Käufer jeweils ein Unternehmer, dann greift § 14 Abs.2 UStG und es besteht eine Pflicht zur Rechnungsausstellung.

    2. Ist der Verkäufer oder der Käufer ein Verbraucher, dann greift § 14 Abs.2 UStG nicht und es kommt § 368 BGB zum Zuge. Der § 368 BGB verpflichtet nicht irgendwen (z.B. die Bank), sondern den Verkäufer.

    Alles Gute

    Martin Bahr
    __________________
    Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr
    Kanzlei Dr. Bahr
    Bahr@Dr-Bahr.com
    http://www.Dr-Bahr.com


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    Natürlich muss man als Kleinunternehmer bei Ebay eine Rechnung schreiben auch bei Privatkunden.

    Bei Ebay muss man höllisch aufpassen, denn die machen Ihre eigenen Gesetze. Da greift zum teil das BGB nicht.

    Als Kleinunternehmer hat man nur mit einer Nische im Markt Erfolg, ansonsten ist dort alles schon überlaufen mit Waren.


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