Im Nebenberuf nicht für die gleiche Firma ???
(4 Antworten)Hallo Leute.
Ich habe hier im Forum das eine oder andere zu diesen Thema gefunden ,möchte das aber noch mal genauer wissen.
Ich möchte gerne bei einer Firma hauptberuflich arbeiten u.trotzdem für die gleiche Firma,von der Firma vergebene Aufträge als Nebengewerblicher annehmen und ausführen.
Ich würde für die Firma z.B 100 Stunden im monat als Angestellter arbeiten.
Den rest des Monats ohne Zeitlimit,also egal wie viele Stunden,als meine eigene Firma weitergegebene Aufträge ausführen.
Ich hab gehört das geht nicht,weil wenn mir diese Firma wo ich angestellt bin einen Auftrg gibt,sie mir diesen automatisch als Angestellten und also nicht meiner eigenen Firma gibt.PUUH
Aber warum ist das so???.Ich kann doch in meiner Freizeit machen was ich möchte oder nicht,also auch eine Firma betreiben,die natürlich ganz korrekt angemeldet ist und Sozialversicherungsbeiträge u.Steuern zahlt?
Muß ich denn für ein Unternehmen 40 Stunden die Woche arbeiten,oder kann ich das im gegenseitigem einvernehmen auch anders regeln,also sie hälfte oder so???Wenn ja dann währe doch der rest meine freie Zeit,und wenn dann die Firma wo ich angestellt bin die Firma Mustermann anruft,deren Inhaber ich dann nun mal wäre ,um ihr einen Auftrag zu erteilen soll das nicht gehen?
Könnte ich das machen wenn der Inhaber der Firma Mustermann meine Frau ist ?
Also,ich hoffe das ich mich einigermasen verständlich ausgedrückt habe ,und ich danke euch schon mal für eure Antworten
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Antworten
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Ich hab gehört das geht nicht,weil wenn mir diese Firma wo ich angestellt bin einen Auftrg gibt,sie mir diesen automatisch als Angestellten und also nicht meiner eigenen Firma gibt.PUUH
ja, so ähnlcih. das ist deswegen kompliziert, weil es ja dann die selbe arbeit ist, aber ohne versteuerung und sozialversicherung und das macht der gesetzgeber / der rententräger nciht mit.
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Also so ganz schluck ich das nicht weil,wenn ich meiner Firma eine Rechnung über meine erbrachten Leistungen schreibe,also als Selbstständiger und nicht als Angestellter,was ja auch totaler Quatsch währe,dann sind da diese Abgaben doch mit drauf oder nicht?
Wenn meine Firma für die gleiche Sache ein Suppunternehmen beauftrafgt geht das doch auch.
Kann ich in meiner Freizeit denn kein Suppunternehmer sein der für diese Firma einen Auftrg ausführt ???.
Bitte habt etwas gedult mit mir,aber mit diesen Gesetzen kann sich doch einer der das nicht gelernt hat nicht auskennen
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Wollte noch ergänzend ne Frage fragen,kann aber irgendwie den Post nicht bearbeiten
Zahlt man also als Nebenselbständiger keine Sozialabgaben u.Steuern außer Mehrwert?HÄÄ???.
Mann müßte sich also ein ganz normales Gewerbe anmelden,ist das richtig???
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keine Angst, ich will hier kein Threat pushing betreiben

Wollte nur besscheid sagen ,das sich das Thema erledigt hat.
Das ding währe ein Fall von Scheinselbständigkeit und somit verboten :'(
Ich danke dir für deine Antwort Torsten
so long
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