HWK will das ich mich eintragen lasse
(3 Antworten)Hi Folks,
inzwischen habe ich mein Gewerbe angemeldet und warte nur noch auf meine Steuernummer. Was ich mache: CIh Produziere Sockel zum Präsentieren von Modellen aller Art (Autos Eisenbahnen Figuren etc) Das Material ist zZ vorwiegend Holz - das kann aber durchaus ein anders sein; Kunsstoff, Gips etc. In Ermangelung einer treffenden Bezeichnung hat der Herr vom Gewerbeamt "Holzblockmacher" eingetragen. Nun hat mich die HWK angeschrieben und sagt ich würde eine Handwerkliche oder Handwerksähnliche Tätigkeit ausführen und solle mich in eintragen lassen. Das Thema Kosten hat wohlweislich einfach mal unter den Tisch fallen lassen in dem Schreiben was ich ehrlich gesagt schon ein wenig "frech" finde - frei nach dem Motto : Lassen sie sich eintragen - Rechnung Folgt, lassen Sie sich Überraschen. Warum ich mich eintragen lassen muss oder was mir das bringt wurde mit keinem Wort erwähnt.
Hat jemand von euch ne Meinung dazu? Würde mich sehr freuen.
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Antworten
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So gerade eben mit der netten Dame telefoniert:
Wenn man in Deutschland eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt muss man entweder in der Handwerkskammer oder der Industrie und Handelskammer eingetragen sein.
Auf die Frage was mit das bringt erhielt ich folgende Antwort : " Ausser Kosten nichts.
Dafür ist das erste jahr kostenfrei - ach nee die Eintragung kostet 110 euro "
Danke Deutscher Verwaltungsapparat. Ist halt so.
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Hi Count,
Warum ich mich eintragen lassen muss
weil man dazu verpflichtet ist, wenn man eine bestimmte Berufsgruppe, Branche oder ein bestimmtes Handwerk ausübt. Das sieht leider mal die Handwerksordnung vor.oder was mir das bringt wurde
meist nicht viel, regelmäßig eventuell einen Infobrief oder einen Newsletter. Außerdem die Gewissheit, dass man in der Kammer ist und auch Rechtsstreitigkeiten mit der Kammer zusammen austragen kann. Beratungen, Weiterbildung und die Ausbildung von Lehrlingen und Gesellen sowie Meisterlehrgänge laufen über die Handwerkskammer.
Ihrem Forum wurde schon viel zu diesem Thema geschrieben, deswegen habe ich auch diesen Beitrag in das richtige Forum geschoben.
Hier ein Link zur Handwerksordnung und den entsprechenden Paragraphen:
http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/
hier sind weitere Beiträge zum Thema Handwerkskammer und Co:
http://www.gruenderlexikon.de/forum/forum-26.htmlWenn man in Deutschland eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt muss man entweder in der Handwerkskammer oder der Industrie und Handelskammer eingetragen sein.
das stimmt so auch nicht, Ärzte sind zum Beispiel in der Ärztekammer organisiert. Ich als beratender Betriebswirt, Unternehmensberater und KfW Gründungsberater bin in gar keiner Kammer und auch nicht verpflichtet in einer einzutreten.
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vielen Dank für die Ausführungen.
ja richtig Freiberufler, Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Künstler usw sind davon wohl ausgenommen.
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