Homepage erstellen als Freiberufler oder mit einem Gewerbe?
(1 Antwort)Ich grüße Euch,
folgende Frage mag bestimmt schon unzählige Antworten erhalten haben, aber ich finde keine die meine Situation beschreibt.
Status Quo:
Ich bin Studentin und werde dies auch noch ein paar Monate sein (Germanistik).
Ich muss mich ab April selbst ernähren. Da genügt leider ein 400 Euro Job nicht.
Nachdem ich nun 1 1/2 Jahre PR, Consulting und Text auf 400 Euro Basis gemacht hatte, habe ich nun über verschiedene Bekannte die Möglichkeit bekommen
1. Eine Homepage für ein Unternehmen neu zu betexten
2. Für ein zweites Unternehmen wie folgt tätig zu werden:
a) Homepage: Sitemap, Text, Grafik
b) Virales und Online-Marketing (Youtube/Facebook/Newsletter)
c) "Kreativkopf"
d) Zwischeninstanz für Leistungen, die ich selbst nicht erbringen kann (Grafik, Video)
Beides auf Rechnung.
Ein maximaler Stundenaufwand von 20/Woche ist geplant.
Texter würde ja unter die Kategorie "Freiberufler" fallen. Aber was ist mit dem Rest? Vor allem da ich dann ja auch Rechnungen von anderen an meine Auftraggeber weiterreichen würde.
Und was genau müsste ich dann beachten, um den Status Student nicht zu verlieren? Außer eben unter 20h/woche zu arbeiten.
Und des weiteren: Kann ich ohne Probleme dennoch einen 400 Euro Job haben, um über ein "sicheres" Einkommen zu verfügen oder sollte ich diesen Job dann ggf. auch über den Gewerbeschein laufen lassen (geht ja glaube auch).
Viele fragende Grüße
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Hallo Freyana,
Texter würde ja unter die Kategorie " Freiberufler" fallen. Aber was ist mit dem Rest?
da bin ich ihr nicht so sicher, das was du unter Texter verstehst, ist nicht unbedingt eine Autorentätigkeit, so wie sie im Einkommensteuergesetz für den Freiberufler Voraussetzung ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html
Ich würde das ganze von einem Steuerberater oder vom Finanzamt prüfen und begutachten lassen, bevor ich es anmelde.
Insgesamt werden deine Tätigkeiten zusammengezählt, so dass man nicht jedes einzeln betrachtet. Daher würde ich die überwiegende Tätigkeit als gewerbliche Tätigkeit einstufen. Doch dazu sollte man lieber einen Experten befragen, der auch rechtssicher eine Antwort gibt.Kommentar schreiben
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