Hinzuverdienst bei selbständigen ALG II Empfängern und Einstiegsgeld

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Wie viel darf ein selbständiger Arbeitslosengeld II Empfänger zu seinem ALG II denn dazuverdienen?
Pauschal sagt man 100 EUR, wer mehr verdient muss Abstriche beim ALG II hinnehmen.

So wird´s genau gerechnet:
Der genaue Gesetzestext über das zu berücksichtigende Einkommen kann im § 11 SGB 2 nachgelesen werden, hier nur der entscheidende Auszug:
 

Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist an Stelle der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich abzusetzen. 3Beträgt das monatliche Einkommen mehr als 400 Euro, gilt Satz 2 nicht, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige nachweist, dass die Summe der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 den Betrag von 100 Euro übersteigt.


Was heißt das nun im Einzelnen?

Bis 400 EUR
Wer also weniger als 400 EUR Einkommen (nicht Gewinn, sondern Einnahmen bzw. Umsatz) mtl. zur Verfügung hat, muss sich mit einer pauschalen Kürzung in Form von 100 EUR Betriebsausgaben zufrieden geben, auch wenn seine tatsächlichen Kosten höher waren.

Ab 400 EUR
Steht mehr als 400 EUR Einkommen ( Umsatz) mtl. zur Verfügung, können die tatsächlichen Kosten verwendet werden, wenn der Bedürftige die tatsächlichen Kosten nachweisen kann. Diese können dann auch über 100 EUR herangezogen wereden. Diese Betriebsausgaben sind aber entsprechend über Belege, Rechnungen und am besten über eine ordnungsgemäße Buchhaltung nachzuweisen.

Übrigens: Diese Buchhaltung kann unter Umständen von der Buchhaltung für das Finanzamt abweichen. Lesen Sie dazu unseren Artikel "Steuerliche Gewinnermittlung wird abgeschafft"

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