Heirat eines Mitarbeiters
(4 Antworten)Hallo,
ich habe eine kurze Frage.
Ein Mitarbeiter von mir möchte heiraten und kam mit folgender Frage zu mir:
Meine zukünftige Frau ist selbstständig. Wenn wir heiraten, kann ich dann trotzdem in die für mich bessere Steuerklasse wechseln?
Sie geht allein Ihrer Selbstständigkeit nach und ist nicht angestellt.
Ich muß zugeben, dass ich etwas überfragt war ![]()
Könnt ihr mir hier vielleicht weiterhelfen?
Danke und liebe Grüße
brangusis
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Antworten
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Hallo,
herzlichen Glückwunsch für Ihren Mitarbeiter.
Ja, er kann und sollte (auch aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen) in die für Ihn günstigere Lohnsteuerklasse wechseln, somit Steuerklasse III.
Der Steuerausgleich bei seiner Ehefrau erfolgt über die (eventuell höhere) Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen.
Gruß
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
http://www.steuernplusberatung.de
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Ui, ich hätte das jetzt ganz anders gesagt :/ aber hab nachgeschaut, die person über mir hat recht
da kann man echt was dazulernen!
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Kexel hat recht! das hätte ich auch gesagt. Eine bessere Antwort könntest du nicht bekommen ;-)
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Die Person oben ist Steuerberater, nur zur Info. Da gab´s in der Prüfung mindestens eine Durchfallquote von 50%, wohlgemerkt über das gesammte Deutsche Steuerrecht mit sämtlichen BFH Urteilen, Erlassen, Richtlinien und Durchführungsverordnungen ;-)
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